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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

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THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 385/03 vom 19.10.2004

Rechtsgebiete:SGB-VIII, ThürKitaG
Schlagworte:Sachkostenzuschuss, Eigengesellschaft, kommunaler Träger, freier gemeinnütziger Träger, gemeinnützig, Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Stichwort:Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Leitsatz:Eigengesellschaften, deren sich Kommunen für den Betrieb ihrer Tageseinrichtungen für Kinder in der Rechtsform des Privatrechts bedienen, sind keine "freien Träger" im Sinne von § 4 Abs. 2 KitaG, sondern "kommunaler Träger" im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 KitaG, sofern die wesentlichen Entscheidungen für die Einrichtung bei der Gemeinde verbleiben und sie diese über ihre Stellung als maßgebliche Gesellschafterin herbeiführen kann.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 385/03




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