JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Androhung eines Zwangsgeldes
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Schlagworte: | Androhung eines Zwangsgeldes |
| Stichwort: | Androhung eines Zwangsgeldes |
| Leitsatz: | Bleibt im Erkenntnisverfahren über die Umgangsregelung ungeklärt, ob eine Umgangsmodalität (hier: Zeitpunkt der Rückführung des Kindes durch den Umgangsberechtigten) dem Kindeswohl entspricht, ist es ermessensfehlerhaft, ohne weitere Sachaufklärung dem Umgangsberechtigten wegen Zuwiderhandlung gegen die Umgangsverfügung ein Zwangsgeld anzudrohen. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 20 WF 5/07 | |
| Rechtsgebiete: | LVwVG |
| Schlagworte: | Androhung eines Zwangsgeldes, Ersatzvornahme, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | Androhung eines Zwangsgeldes |
| Leitsatz: | 1. Nach dem baden-württembergischen Landesvollstreckungsgesetz besteht kein Vorrang des Zwangsmittels der Ersatzvornahme vor dem des Zwangsgeldes. 2. Es gibt keinen vollstreckungsrechtlichen Grundsatz des Inhalts, dass die Höhe des Zwangsgeldes nicht die bei einer Ersatzvornahme zu erwartenden Kosten übersteigen darf. 3. Die fortgesetzte Zwangsgeldandrohung und -festsetzung kann mit Rücksicht auf die Überschreitung der Kosten der Ersatzvornahme, die Höhe der bisher festgesetzten Zwangsgelder und die finanzielle Situation des Betroffenen unverhältnismäßig sein (hier bejaht). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2781/02 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Androhung eines Zwangsgeldes, Vollstreckung eines Bescheidungsurteils, Zwangsgeld, Androhung eines -. |
| Stichwort: | Androhung eines Zwangsgeldes |
| Leitsatz: | In dem Verfahren, das der Vollstreckung eines Bescheidungsurteils dient, ist es nicht möglich, das Nichtbestehen oder den Wegfall des materiellen, der Vollstreckung zugrunde liegenden Anspruchs geltend zu machen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 AV 3.01 | |
"Androhung eines Zwangsgeldes - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum