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anderweitige Ersatzmöglichkeit

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OLG-CELLE – Urteil, 3 U 239/04 vom 26.01.2005

Rechtsgebiete:BNotO
Schlagworte:Notarhaftung, anderweitige Ersatzmöglichkeit
Stichwort:anderweitige Ersatzmöglichkeit
Leitsatz:Ein Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten ist keine anderweitige Ersatzmöglichkeit i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 2, 1. Hs. BNotO, wenn der Dritte ebenfalls in den Schutzbereich der verletzten Notarpflicht einbezogen war, denn der Notar würde, falls er den Geschädigten auf den Ersatzanspruch gegen den Dritten verweisen dürfte, sofort von diesem in Anspruch genommen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 239/04




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