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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 4 TaBV 66/06 vom 12.04.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Versetzung - vorübergehend - anderes Unternehmen - Konzerntatbestand
Stichwort:anderes Unternehmen
Leitsatz:1. Auch der vorübergehende Einsatz in einem anderen Unternehmen kann eine mitbestimmungspflichtige Versetzung sein.

2. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer in einem Tätigkeitsbereich für seinen Arbeitgeber tätig wird. Ein solches zuzurechnendes Tätigwerden ist auch dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer auf Initiative des Arbeitgebers und in dessen Interesse vorübergehend in einem anderen (Konzern-) Unternehmen arbeitet.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 4 TaBV 66/06




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