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Anbaubestimmung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LC 54/05 vom 16.10.2007

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Anbaubestimmung, Erschließungsbeitrag, Erschlossensein, Privatstraße, Privatweg, Selbstständigkeit, Unselbstständigkeit
Stichwort:Anbaubestimmung
Leitsatz:Ausschließlich an einen Privatweg angrenzende Grundstücke werden durch die öffentliche Straße, in die der Privatweg einmündet, nicht erschlossen, wenn auch die Privatwege zum Anbau bestimmte, zur verkehrsmäßigen Erschließung geeignete und überdies selbstständige Erschließungsanlagen im Sinne von § 123 Abs. 2 BauGB sind.

Ca. 400 m lange Privatwege sind im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn regelmäßig selbstständig.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 54/05



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10527/07.OVG vom 21.08.2007

Rechtsgebiete:KAG, LStrG, StVO
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Vorausleistung, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, einheitliche Verkehrsanlage, einheitliche Straße, unselbständiger Bestandteil, Sackgasse, Platz, öffentlicher Platz, Marktplatz, Erscheinungsbild, natürliche Betrachtungsweise, Zugang, Zugänglichkeit, Punktberührung, Bebauungsplan, Festsetzung, Widmung, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Splitterparzelle, Wegeparzelle, Notwegerecht, Heranfahrenkönnen, einheitliche Nutzung, tatsächliche Zufahrt, Inanspruchnahme, dauerhafte rechtliche Sicherung, Ortsdurchfahrt, Landesstraße, Gehweg, klassifizierte Straße, öffentliche Straße, Aufwandsverteilung, vorhandene Straße, Ergänzung, Widmungsfiktion, In-Dienst-Stellung, stillschweigende Widmung, Verkehrskreisel, Kreisverkehr, Kreisverkehrsanlage, Anbaubestimmung, Bepflanzung, Innenbereich, Außenbereich, Bebauungszusammenhang, Lebensdauer, Nutzungsdauer, Nutzungszeit, übliche Nutzungsdauer, öffentliche Grünanlage, Garage,
Stichwort:Anbaubestimmung
Leitsatz:Ob nach einem geplanten Ausbau einer Teileinrichtung (Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung) eine einheitliche Verkehrsanlage oder mehrere vorliegen, entscheidet sich nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der ausgebauten Teileinrichtung, da Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (im Anschluss an OVG RP, 6 A 12088/04.OVG, KStZ 2005, 234, ESOVGRP).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10527/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10631/03.OVG vom 25.11.2003

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Vorausleistung, Vorausleistungserhebung, Vorausleistungsbescheid, Verkehrsanlage, Straße, wiederkehrender Beitrag, Abrechnungseinheit, Einheit, Vorteil, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, Gegenleistung, Entgeltcharakter, Zugang, gesicherter Zugang, System von Straßen, Straßensystem, Vorhalten eines Straßensystems, greifbarer Vorteil, beitragsrechtlicher Vorteil, Zusammenhang, räumlicher Zusammenhang, funktionaler Zusammenhang, kleinere Gemeinde, Verkehrsbedeutung, Bündelung, Bündelungsfunktion, Anbaubestimmung
Stichwort:Anbaubestimmung
Leitsatz:Der Senat hält an den im Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG - (NVwZ-RR 2003, 591) aufgestellten Anforderungen an die Bildung einer Abrechnungseinheit i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 1 KAG fest.

Der danach erforderliche räumliche Zusammenhang der Verkehrsanlagen wird grundsätzlich nur in kleineren Gemeinden oder in Ortsteilen vergleichbarer Größe vorliegen. Unter einer kleineren Gemeinde ist nicht lediglich eine Ortsgemeinde mit weniger als eintausend Einwohnern zu verstehen.

Der von § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG geforderte funktionale Zusammenhang der Verkehrsanlagen in einer Abrechnungseinheit liegt vor dem Hintergrund des beitragsrechtlichen Vorteilsbegriffs nur dann vor, wenn sämtliche Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit in jeder Richtung auf dieselbe Straße mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen sind, um Anschluss an das übrige Verkehrsnetz zu finden. Diese Straßen mit Bündelungsfunktion müssen innerhalb der Abrechnungseinheit liegen und zum Anbau bestimmt sein.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10631/03.OVG


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