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JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAmtspflichtwidrige Teilrücknahme einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung 

Amtspflichtwidrige Teilrücknahme einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-THUERINGEN – Urteil, 4 U 552/06 vom 05.12.2007

Rechtsgebiete:BGB, GG, ThürVwVfG
Schlagworte:Amtspflichtwidrige Teilrücknahme einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung
Stichwort:Amtspflichtwidrige Teilrücknahme einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung
Leitsatz:1. Die Teilrücknahme eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts ist nur unter den (engen) Voraussetzungen des § 49 ThürVwVfG möglich. Wäre die Behörde auf Grund geänderter Rechtsvorschriften berechtigt, den Ausgangs-VA - hier eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung in Bezug auf ein Bauvorhaben - nicht zu erlassen, so kommt als Widerrufsgrund ausschließlich § 49 Abs. 2 Nr. 4 ThürVwVfG in Betracht. Danach kann der Ausgangsbescheid aber dann nicht mehr zurückgenommen werden, wenn der Begünstigte bereits von der Vergünstigung Gebrauch, d.h. hier mit der Baumaßnahme begonnen hatte.

2. Ist danach die Teilrücknahme der zuvor rechtmäßig erteilten Ausnahmegenehmigung amtspflichtwidrig, hängt der geltend gemachte Schadensersatzanspruch davon ab, ob die Kläger einen (konkreten) Schaden beweisen konnten.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 552/06




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