JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Amtslöschung eines Vereins bei Wegfall aller Mitglieder
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB, FGG, AGBGB-Bln, VereinsG-Bln |
| Schlagworte: | Staatliche Genehmigung der Satzungsänderung eines altrechtlichen Vereins, Wirksamkeit des Mitgliederbeitritts, Amtslöschung eines Vereins bei Wegfall aller Mitglieder |
| Stichwort: | Amtslöschung eines Vereins bei Wegfall aller Mitglieder |
| Leitsatz: | 1. Die Änderung der Satzung eines altrechtlichen Vereins bedurfte auch nach dessen gemäß § 3 VereinsG-Bln erfolgter polizeirechtlicher Anmeldung und Zulassung im Jahre 1951 der staatlichen Genehmigung; die Einreichung der geänderten Satzung bei der Anmeldung genügte hierzu nicht. 2. Die staatliche Genehmigung einer erneuten Satzungsänderung wirkt nicht auf eine frühere, ohne Genehmigung erfolgte Satzungsänderung zurück. 3. Beitrittserklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Annahme durch den Verein, der dabei satzungsgemäß vertreten sein muss. Der Mangel satzungsgemäßer Vertretung wird nicht dadurch geheilt, dass der Beitritt die Voraussetzungen der mangels staatlicher Genehmigung unwirksamen geänderten Satzung erfüllt. 4. Der Tod des letzten wirksam beigetretenen Mitglieds führt zur Auflösung des Vereins und jedenfalls dann, wenn der Fiskus Anfallberechtigter ist, zu dessen Erlöschen ohne Liquidation. 5. Dem öffentlichen Interesse an der Löschung des mitgliederlosen Vereins steht ein schutzwürdiges Interesse der infolge unwirksamen Beitritts nur scheinbaren Vereinsmitglieder jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das Vereinsvermögen nicht mehr dem ursprünglichen Vereinszweck gewidmet ist. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 549/01 | |
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