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BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 10.05 vom 04.05.2006

Rechtsgebiete:GG, UStG, AO, VwVfG NRW, RL 77/388/EWG
Schlagworte:Umsatzsteuer, Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen, Vorsteuerabzug, Option zur Besteuerung, Wettbewerbsneutralität der Umsatzsteuer, Gleichbehandlung, Besteuerungsverfahren, Steuersicherungsauftrag, Legalitätsprinzip, Offizialmaxime, Untersuchungsgrundsatz, Bescheinigung einer Verwaltungsbehörde, Bindungswirkung für die Finanzbehörde, Amtshilfe der Kultusbehörde, strukturelles Vollzugsdefizit
Stichwort:Amtshilfe der Kultusbehörde
Leitsatz:1. Die Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG durch die zuständige Kultusbehörde setzt nicht einen Antrag des Unternehmers voraus.

2. Wird die Bescheinigungsbehörde durch das Ersuchen des Finanzamts um entsprechende Prüfung in das Besteuerungsverfahren eingebunden, verbleibt ihr kein Handlungsermessen. Die Bescheinigung ist vielmehr zwingend zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG vorliegen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 10.05




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