JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Amtsgeheimnis
| Rechtsgebiete: | VwGO, IFG NRW |
| Stichwort: | Amtsgeheimnis |
| Leitsatz: | 1. Um die offene Meinungsbildung und eine effektive, funktionsfähige und neutrale Entscheidungsfindung zu gewährleisten, können Sitzungen der Bundesländer, die im Vorfeld von Entscheidungen über Hochschulzulassungsfragen stattfinden, den Charakter vertraulicher Beratungen haben und einen dem Informationsrecht entgegenstehenden Versagungsgrund i. S. v. § 7 Abs. 1 IFG NRW begründen. 2. Die bundesrechtliche Vorschrift des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist zwar im Verhältnis zu den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften einschließlich der Ausnahmeregelungen eine prozessrechtliche Spezialnorm, das Ergebnis der nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO geforderten Abwägung kann allerdings von den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache rechtlich vorgezeichnet sein (hier: Prüfprogramm nach Maßgabe des Informationsgesetzes NRW). |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13a F 11/08 | |
| Rechtsgebiete: | Assoziierungsabkommen Türkei |
| Schlagworte: | Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Republik Türkei - Erlass von Einfuhrabgaben - Fruchtsaftkonzentrat aus der Türkei - Zollkodex der Gemeinschaften - Verkehrsbescheinigungen - Besonderer Fall - Verteidigungsrechte |
| Stichwort: | Amtsgeheimnis |
| Volltext: EUG - Urteil, T-23/03 | |
| Rechtsgebiete: | EG-Vertrag |
| Schlagworte: | Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Veröffentlichung einer Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Artikel 81 EG-Vertrag festgestellt wird und Geldbußen verhängt werden - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch österreichische Banken ('Lombard Club') - Abweisung des Antrags, bestimmte Passagen wegzulassen |
| Stichwort: | Amtsgeheimnis |
| Volltext: EUG - Urteil, T-198/03 | |
| Rechtsgebiete: | IFG NRW, GO NRW |
| Stichwort: | Amtsgeheimnis |
| Leitsatz: | 1. Kommunale Rechnungsprüfungsämter nehmen Verwaltungstätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW wahr. 2. Die Ausschlussregelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 IFG NRW ist auf kommunale Rechnungsprüfungsämter nicht anwendbar. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 8 A 1642/05 | |
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