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Amtsermittlung und Ausforschungsbeweis

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 220/03 vom 29.07.2003

Rechtsgebiete:FGG
Schlagworte:Amtsermittlung und Ausforschungsbeweis
Stichwort:Amtsermittlung und Ausforschungsbeweis
Leitsatz:1) Für die Frage, ob im Rahmen der Amtsermittlungspflicht ein Beweisantrag übergangen werden darf, weil er auf eine unzulässig Ausforschung gerichtet ist, können die für den Zivilprozeß entwickelten Grundsätze entsprechend angewandt werden.

2) Für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit eines Beweisantritts, durch den eine die Amtspflichten des Notars beeinflussende Kenntnis von Tatsachen bewiesen werden soll, reicht es nicht aus, daß die dazu vorgetragenen Anhaltspunkte nicht bereits feststehen, sondern ihrerseits beweisbedürftig sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 220/03




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