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Amtsbezeichnung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 6 A 3712/06 vom 02.07.2009

Rechtsgebiete:LBG NRW
Stichwort:Amtsbezeichnung
Leitsatz:1. Ein Beamter ist nur dann dienstunfähig i. S. d. § 45 Abs. 1 LBG NRW a. F., wenn bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.3.2009 - 2 C 73.08 -, ArbuR 2009, 184).

2. Bei Lehrern ist die jeweilige Schule die für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit maßgebliche Beschäftigungsbehörde.

3. § 45 Abs. 3 LBG NRW a. F. begründet die Pflicht des Dienstherrn, in seinem gesamten Geschäftsbereich nach einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit für den - bezogen auf dessen Beschäftigungsbehörde - dienstunfähigen Beamten zu suchen, und schlüssig darzulegen, dass er bei der Suche die Vorgaben der Vorschrift beachtet hat (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.3.2009 - 2 C 73.08 -, a. a. O.).
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 6 A 3712/06



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 E 39/09 vom 03.06.2009

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Streitwert, Beamtenrecht, Abordnung
Stichwort:Amtsbezeichnung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 E 39/09

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 A 97/08 vom 20.04.2009

Rechtsgebiete:GG, BBesG, SächsBesG, SchulG
Schlagworte:Beamtenrecht, Besoldungsrecht, Zulage, Beförderung
Stichwort:Amtsbezeichnung
Leitsatz:1. Ob einem Beamten die Aufgaben eines höherwertigen Amtes nicht lediglich vorübergehend vertretungsweise im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG, sondern endgültig übertragen wurden, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles. Bei der Bestellung zum (stellvertretenden) Schulleiter nach § 41 SchulG a. F., der eine geschäftsführende Wahrnehmung dieser Funktion vorausging, ist von einer auf Dauer angelegten Aufgabenübertragung auszugehen.

2. Liegen die Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 BBesG nicht vor, ergibt sich ein Zulagenanspruch auch nicht im Wege des Analogie- oder des Erst-Recht-Schlusses.

3. Eine verfassungskonforme Auslegung von § 46 Abs. 1 BBesG dahingehend, dass einem Beamten bei einer langjährigen dauerhaften Übertragung der Aufgaben des höherwertigen Amtes ein Zulagenanspruch zusteht, ist jedenfalls dann nicht möglich, wenn der Beamte grundsätzlich in das höherwertige Amt befördert werden kann.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 A 97/08

BAG – Urteil, 9 AZR 277/08 vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:GG, BGB, BRRG, ZPO
Schlagworte:Konkurrentenstreit - Konkurrentenklage, Wiederherstellungsanspruch
Stichwort:Amtsbezeichnung
Leitsatz:1. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem Anspruch des unterlegenen Mitbewerbers auf Besetzung der Stelle nicht entgegenhalten, er habe die Stelle endgültig einem Konkurrenten übertragen, wenn er hierdurch dessen einstweiligen Rechtsschutz vereitelt hat, Art. 19 Abs. 4 GG. Der unterlegene Bewerber hat Anspruch darauf, dass der öffentliche Arbeitgeber bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen.

2. Es ist sachlich gerechtfertigt, ein Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, wenn die Stellenausschreibung wesentliche Fehler enthält. Mit dem berechtigten Abbruch des Verfahrens erledigen sich auch die Verfahrensrechte der Bewerber nach Art. 33 Abs. 2 GG.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 277/08


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