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Amtsärztliche Untersuchung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 458/08 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:KSchG, ArbGG, BAT, ZPO, TV-L, BGB
Schlagworte:Kündigung, ordentliche, verhaltensbedingt, Amtsärztliche Untersuchung, Weigerung, Schweigepflicht, Entbindung von der Schweigepflicht, Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Stichwort:Amtsärztliche Untersuchung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 458/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 1068/08 vom 07.08.2008

Rechtsgebiete:GG, GVG, DRiG, LRiG, LBG
Schlagworte:Rechtsweg, Dienstgerichtsbarkeit, Amtsärztliche Untersuchung, Schweigepflichtentbindung, Verwaltungsakt, Treuepflicht, Mitwirkungspflicht, Psychiatrische Untersuchung, Richterliche Unabhängigkeit
Stichwort:Amtsärztliche Untersuchung
Leitsatz:Von einem Richter kann aufgrund seiner aus der dienstrechtlichen Treuepflicht resultierenden Mitwirkungspflicht verlangt werden, zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung einen behandelnden Privatarzt gegenüber dem Amtsarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Eine derartige Verpflichtung verstößt grundsätzlich nicht gegen die richterliche Unabhängigkeit.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 1068/08

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 11.06 vom 30.11.2006

Rechtsgebiete:LBG Bbg, VwVfG Bbg
Schlagworte:Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung, Prüfungsunfähigkeit, Verschweigen, amtsärztliche Untersuchung, Beweisaufnahme (Vernehmung des Amtsarztes als Zeugen), Bekanntgabe, Kreistag, Kreistagsvorsitzender, Landrat, zuständige Behörde
Stichwort:Amtsärztliche Untersuchung
Leitsatz:1. Zur arglistigen Täuschung eines Beamtenbewerbers (hier: Verschweigen einer psychischen Vorerkrankung bei der ärztlichen Einstellungsuntersuchung).

2. Zur Bekanntgabe eines Kreistagsbeschlusses (hier: durch den Vorsitzenden des Kreistages).
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 11.06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 NDH L 9/03 vom 12.05.2005

Rechtsgebiete:NBG
Schlagworte:Beweislast, Dienstunfähigkeit, Gutachten, Amtsarzt, Krankheit, Mitwirkungspflicht, Polizeidienstunfähigkeit, amtsärztliche Untersuchung
Stichwort:Amtsärztliche Untersuchung
Leitsatz:1. Nach § 226 Abs. 2 NBG wird die Polizeidienstunfähigkeit durch den Dienstvorgesetzten aufgrund des Gutachtens eines Amtsarztes oder eines beamteten Arztes festgestellt. Folglich kann von einer Polizeidienstunfähigkeit erst dann ausgegangen werden, wenn der Dienstvorgesetzte eine entsprechende Feststellung getroffen hat.

2. Nach § 81 Abs. 1 Satz 3 NBG ist die Dienstunfähigkeit wegen Krankheit auf Verlangen nachzuweisen. Diese Vorschrift begründet eine Mitwirkungspflicht des Beamten. Verletzt der Beamte diese Mitwirkungspflicht, indem er es zum Beispiel ablehnt, sich amtsärzlich untersuchen zu lassen, geht die Nichterweislichkeit der vorübergehenden Dienstunfähigkeit zu seinen Lasten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 NDH L 9/03


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