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Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Entscheidungen der Gerichte




OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 1 A 3633/04 vom 24.05.2006

Rechtsgebiete:BBG, BhV, GOZ
Stichwort:Amtliche Sammlung des Bundesrechts
Leitsatz:Die Gewährung von Beihilfeleistungen für implantologische Leistungen eines Zahnarztes kommt grundsätzlich nicht in Betracht, soweit die in der Nr. 4 Satz 2 der Anlage 2 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV vorgesehene Obergrenze für die Höchstzahl der beihilfefähigen Implantate überschritten wird. Hierdurch wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in aller Regel nicht verletzt.

Zu den besonderen Anforderungen an einen Anspruch auf Beihilfeleistungen unmittelbar aus der Fürsorgepflicht.

Die wegen einer Implantatbehandlung dem Beihilfeberechtigten in Rechnung gestellten Bohrersätze, Fräsen und ähnliche (Einmal-)Werkzeuge sind grundsätzlich nicht neben den implantologischen Leistungen gesondert beihilfefähig. Bei einem besonders stark ausgeprägten Missverhältnis zwischen der Höhe dieser Kosten und der Höhe der Gebühren kann ausnahmsweise anderes gelten (hier verneint; im Anschluss an OVG NRW, Urteil vom 11.6.2003 - 1 A 358/01 -, und BGH, Urteil vom 27.5.2004 - III ZR 264/03 -).
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 1 A 3633/04



BAG – Beschluss, 2 ABR 68/98 vom 16.09.1999

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, EGZPO, GG, MRK
Schlagworte:Erneutes Zustimmungsersetzungsverfahren nach rechtskräftiger Zurückweisung des Zustimmungsersetzungsantrags - nicht rechtskräftiges Strafurteil als neue Tatsache?
Stichwort:Amtliche Sammlung des Bundesrechts
Leitsatz:Leitsätze:

Die nicht rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung eines Betriebsratsmitglieds ist keine neue Tatsache, die eine Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitglieds zulassen würde, wenn bereits in einem früheren Verfahren die Zustimmungsersetzung rechtskräftig mit der Begründung versagt wurde, die Tatvorwürfe seien nicht erwiesen. Dagegen kann die Zustimmungsersetzung in dem neuerlichen arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren dann geboten sein, wenn das Betriebsratsmitglied wegen der Tatvorwürfe inzwischen rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde.

Aktenzeichen: 2 ABR 68/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Beschluß vom 16. September 1999
- 2 ABR 68/98 -

I. Arbeitsgericht
Wuppertal
- 8 BV 46/97 -
Beschluß vom 27. Januar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 11 TaBV 44/98 -
Beschluß vom 4. September 1998
Volltext: BAG - Beschluss, 2 ABR 68/98

BAG – Urteil, 2 AZR 123/99 vom 16.09.1999

Rechtsgebiete:BGB, BAT
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus
Stichwort:Amtliche Sammlung des Bundesrechts
Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung infolge Alkoholismus kommt im Falle sog. Unkündbarkeit (§ 54, § 55 Abs. 1 BAT) je nach den Umständen auch als wichtiger Grund im Sinne von § 54 BAT, § 626 BGB in Betracht.

2. Will sich der Arbeitnehmer bei einem aufgrund objektiver Anhaltspunkte bestehenden Verdacht einer Alkoholisierung im Dienst mit Hilfe eines Alkoholtests entlasten, muß er in der Regel einen entsprechenden Wunsch von sich aus - schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in sein Persönlichkeitsrecht - an den Arbeitgeber herantragen (im Anschluß an BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 - AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

Aktenzeichen: 2 AZR 123/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 16. September 1999
- 2 AZR 123/99 -

I. Arbeitsgericht
Bremen
- 2 Ca 2115/96 -
Urteil vom 21. Januar 1997

II. Landesarbeitsgericht
Bremen
- 1 Sa 119/97 -
Urteil vom 21. Juli 1998
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 123/99

BAG – Urteil, 10 AZR 424/98 vom 18.08.1999

Rechtsgebiete:Zuwendungs-TV, BeschFG
Schlagworte:Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit
Stichwort:Amtliche Sammlung des Bundesrechts
Leitsatz:Leitsätze:

Die Regelung des § 2 Abs. 1 Unterabs. 1 Zuwendungs-TV, wonach die jährliche Zuwendung 100 v.H. der Urlaubsvergütung beträgt, die dem Angestellten zugestanden hätte, wenn er während des ganzen Monats September Erholungsurlaub gehabt hätte, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Aktenzeichen: 10 AZR 424/98
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 18. August 1999
- 10 AZR 424/98 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 7 Ca 284/96 -
Urteil vom 27. November 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 3 Sa 25/97 -
Urteil vom 28. November 1997
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 424/98


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