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Amnestiegesetz

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 5 S 1251/06 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, AsylVfG, GFK, GG, EGRL 04/83
Schlagworte:Abschiebungsverbot, Angola, Asylanerkennung, Beendigungsklausel, exilpolitische Betätigung, Flüchtlingsanerkennung, Flüchtlingseigenschaft, nichtstaatliche Akteure, MPLA, Qualifikationsrichtlinie, UNITA, Vorverfolgung, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Wegfall-der-Umstände-Klausel, Widerruf
Stichwort:Amnestiegesetz
Leitsatz:Personen, die sich in Angola für Dritte erkennbar politisch für die UNITA betätigt haben und weiterhin betätigen (hier: als Informationssekretär) sind in Angola ungeachtet der Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens vom April 2002 und der inzwischen durchgeführten Parlamentswahlen derzeit und auf absehbare Zeit nicht hinreichend sicher vor erneuter politischer Verfolgung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 5 S 1251/06



EUGH – Urteil, C-297/07 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:SDÜ
Schlagworte:Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Verbot der Doppelbestrafung - Geltungsbereich - Verurteilung in Abwesenheit wegen derselben Tat - Begriff der rechtskräftigen Aburteilung - Nationale Verfahrensvorschriften - Begriff der nicht mehr vollstreckbaren Sanktion
Stichwort:Amnestiegesetz
Volltext: EUGH - Urteil, C-297/07

BFH – Urteil, II R 40/05 vom 12.10.2006

Rechtsgebiete:ErbStG, StraBEG, AO 1977
Stichwort:Amnestiegesetz
Volltext: BFH - Urteil, II R 40/05

HESSISCHER-VGH – Urteil, 7 UE 1365/05.A vom 24.10.2005

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Akteure, Erwiesenermaßen, Gruppengerichtete Verfolgung, Schutzbereitschaft, Schutzgewährung, Verfolgung durch Dritte, Verfolgungsprognose
Stichwort:Amnestiegesetz
Leitsatz:1. Wird eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 AufenthG behauptet, bedarf es zur Beurteilung der Schutzbereitschaft, bei Anlegung eines generell-abstrakten Maßstabes konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat, der Staat sich vielmehr in die Komplizenschaft mit dem oder den verfolgenden Akteuren begeben hat und diese gewähren lässt (in Anknüpfung an die Rechtsprechung des BVerwG zur Frage der Zurechenbarkeit von Übergriffen Dritter, B. v. 24.03.1995 - BVerwG 9 B 747.94 -, NVwZ 1996, 85; U. v. 05.07.1994 - BVerwG 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391).

2. Erwiesen ist die Schutzunwilligkeit der in § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. a) und b) AufenthG genannten Akteure gegenüber einem zurückkehrenden, sich auf eine an die Ethnie anknüpfende Verfolgung berufenden Gruppenangehörigen dann, wenn die anzustellende Verfolgungsprognose zu der sicheren Erkenntnis gelangt, dass die fehlende Schutzbereitschaft in quantitativer und qualitativer Hinsicht einem generellen Muster entspricht, um Angehörigen der Gruppe den Zugang zum nationalen Schutzsystem zu verweigern.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 7 UE 1365/05.A


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