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Altpapiersammlung

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 B 251/08 vom 03.11.2008

Rechtsgebiete:VwGO, KrW-/AbfG, VerpackV
Schlagworte:Altpapiersammlung, blaue Tonne, PPK-Sammlung, Systemfeststellung
Stichwort:Altpapiersammlung
Leitsatz:1. Die Sicherung des Rücknahme- und Kreislaufsystems der Verpackungsverordnung kann einer gewerblichen Altpapiersammlung entgegen stehen (wie BVerwGE 125, 337).

2. Ein vollständiges Verbot der gewerblichen Sammlung von PPK-Abfällen aus Haushalten zur Sicherung des Rücknahme- und Kreislaufsystems der Verpackungsverordnung ist unverhältnismäßig.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 B 251/08



OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 B 279/08 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:VwGO, KSVG, KrW-/AbfG
Schlagworte:Altpapiersammlung, Konkurrenz zwischen gewerblichen Anbietern und öffentlich-rechtlichen Entsorgern
Stichwort:Altpapiersammlung
Leitsatz:Ein gewerblicher Sammler von Altpapier, der - in quantitativer und qualitativer Hinsicht - nicht näher substantiierte wirtschaftliche Einbußen geltend macht, weil auch ein öffentlich-rechtlicher Entsorger Blaue Tonnen zur Erfassung der PPK-Fraktion in seinem Stadtgebiet aufstellt und bedient, hat dies gegebenenfalls vorläufig hinzunehmen. Ihm fehlt bereits das für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO erforderliche Dringlichkeitsinteresse.

Auch ist ein Anordnungsanspruch auf Unterbindung einer konkurrierenden Betätigung öffentlich-rechtlicher Entsorger unter dem Blickwinkel der §§ 108 KSVG, 13 KrW-/AbfG und sonstiger eventueller drittschützender Vorschriften nicht überwiegend wahrscheinlich.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 B 279/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 90/08 vom 01.07.2008

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG
Schlagworte:Altpapier, Altpapiersammlung
Stichwort:Altpapiersammlung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 90/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 192/07 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG
Schlagworte:Altpapier, Altpapiersammlung, gewerbliche Sammlung, öffentliche Interessen, PPK-Abfall
Stichwort:Altpapiersammlung
Leitsatz:1. Mit der allgemeinen Berfürchtung, gewerbliche Sammlungen von Abfällen unterliefen die dem öffentlichen Entsorgungsträger gegenüber grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht, können angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht begründet werden (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 16.8.2005 - 7 ME 120/05 -, NVwZ-RR 2006, 26).

2. Wann eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgung als Voraussetzung eines "Überwiegens öffentlicher Interessen" i.S. v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG gegeben ist, ist eine Frage des Einzelfalles. Sie kann nicht allein deswegen angenommen werden, weil der gewerbliche Abfallsammler ein flächendeckendes Erfassungssystem für bestimmte Abfallfraktionen aufbaut.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 192/07


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