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Altfälle

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 942/07 vom 18.10.2007

Rechtsgebiete:NachwG, BGB
Schlagworte:Tarifliche Ausschlussfrist, Schadensersatz, Nachweisgesetz, Altfälle, Änderung der Arbeitsbedingungen, neuer Tarifvertrag
Stichwort:Altfälle
Leitsatz:Schadensersatz wegen Verstoß gegen das Nachweisgesetz bei Versäumung tariflicher Ausschlusssfrist in Altfällen; Abgrenzung der Übergangsregelung des § 4 NachwG für Altfälle von der Verpflichtung, nach Inkrafttreten des NachwG wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen gem. § 3 NachwG mitzuteilen; Neuabschluss gekündigter Tarifverträge muss unabhängig von der Wesentlichkeit inhaltlicher Änderungen mitgeteilt werden; Zur Frage der Kausalität der unterlassenen Änderungsmitteilung für die Versäumung einer tariflichen Ausschlussfrist.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 942/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 A 7.05 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:GG, LastG, EMRK
Schlagworte:Finanzverfassung, Lastentragung, Lastentragungsgesetz, Altfälle, Rückwirkung, Pflichtverletzung, Menschenrechtskonvention, Konventionsverstoß, EGMR, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Völkerrecht, Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen, überlange Verfahrensdauer, Erstattung, Mitverursachung, Vergleich
Stichwort:Altfälle
Leitsatz:Das Lastentragungsgesetz wirkt zeitlich unbegrenzt zurück.

Bei Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Gerichte ist § 4 LastG auch dann anzuwenden, wenn die Entschädigung an den Verletzten nicht aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sondern aufgrund eines Vergleichs gezahlt wurde, durch den ein solches Urteil abgewendet werden sollte.

Worin die lastenbegründende Pflichtverletzung zu sehen ist, richtet sich allein nach dem in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs festgestellten oder, wenn eine solche durch Vergleich abgewendet wurde, nach dem diesem Vergleich zugrundegelegten Sachverhalt.

Ein Bundesgericht hat die Entscheidung des Gerichts eines Landes nur dann im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 LastG "bestätigt", wenn es die Entscheidung in einem Rechtsbehelfsverfahren sachlich geprüft und gebilligt, nicht dagegen, wenn es das Rechtsmittel als unzulässig verworfen oder nicht zugelassen oder einen Rechtsbehelf nicht zur Entscheidung genommen hat.

Lasten aus Verurteilungen Deutschlands wegen überlanger Verfahrensdauer bei Landes- wie bei Bundesgerichten sind grundsätzlich schematisch nach Zeitanteilen aufzuteilen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 A 7.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 A 5.05 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:GG, LastG, EMRK
Schlagworte:Finanzverfassung, Lastentragung, Lastentragungsgesetz, Altfälle, Rückwirkung, Pflichtverletzung, Menschenrechtskonvention, Konventionsverstoß, EGMR, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Völkerrecht, Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen, überlange Verfahrensdauer, Erstattung, Mitverursachung, Vergleich
Stichwort:Altfälle
Leitsatz:Das Lastentragungsgesetz wirkt zeitlich unbegrenzt zurück.

Bei Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Gerichte ist § 4 LastG auch dann anzuwenden, wenn die Entschädigung an den Verletzten nicht aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sondern aufgrund eines Vergleichs gezahlt wurde, durch den ein solches Urteil abgewendet werden sollte.

Worin die lastenbegründende Pflichtverletzung zu sehen ist, richtet sich allein nach dem in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs festgestellten oder, wenn eine solche durch Vergleich abgewendet wurde, nach dem diesem Vergleich zugrundegelegten Sachverhalt.

Ein Bundesgericht hat die Entscheidung des Gerichts eines Landes nur dann im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 LastG "bestätigt", wenn es die Entscheidung in einem Rechtsbehelfsverfahren sachlich geprüft und gebilligt, nicht dagegen, wenn es das Rechtsmittel als unzulässig verworfen oder nicht zugelassen oder einen Rechtsbehelf nicht zur Entscheidung genommen hat.

Lasten aus Verurteilungen Deutschlands wegen überlanger Verfahrensdauer bei Landes- wie bei Bundesgerichten sind grundsätzlich schematisch nach Zeitanteilen aufzuteilen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 A 5.05

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 69/06 vom 15.02.2007

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Altfälle, Rechtskraft, Rechtsweg, Sozialhilferecht
Stichwort:Altfälle
Leitsatz:1. Der Verwaltungsrechtsweg ist in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten für die vor dem 01.01.2005 erhobenen Klagen auch hinsichtlich der Rechtsfragen gegeben, die wegen des Erstreckens des streitgegenständlichen Zeitraumes - auch - über den 01.01.2005 hinaus nach Maßgabe des SGB XII zu beurteilen sind ("perpetuatio fori"; vgl. Senatsurt. v. 11.05.2005 - 2 LB 68/04 -).

2. Wird die Klage eines Hilfesuchenden deshalb abgewiesen, weil nicht der Beklagte, sondern der Beigeladene passivlegitimiert ist, so erwächst dies zwichen Beklagtem und Beigeladenem für den Kostenerstattungsstreit mangels Identität des Streitgegenstandes zwar nicht in Rechtskraft, kann im Kostenerstattungsstreit aber für diesen Zeitraum als Einwendung erhoben werden.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 69/06


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