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JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAltersteilzeitverlangen eines noch nicht 60 Jahre alten Referatsleiters im B. 

Altersteilzeitverlangen eines noch nicht 60 Jahre alten Referatsleiters im B.

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 16 Sa 1630/04 vom 13.01.2005

Rechtsgebiete:TV zur Regelung der Altersteilzeit im öffentlichen Dienst, AltersteilzeitG, BGB
Schlagworte:Altersteilzeitverlangen eines noch nicht 60 Jahre alten Referatsleiters im B.
Stichwort:Altersteilzeitverlangen eines noch nicht 60 Jahre alten Referatsleiters im B.
Leitsatz:1. Nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit im öffentlichen Dienst vom 05.05.1998 kann gegenüber einem Altersteilzeitverlangen eines noch nicht 60 Jahre alten Angestellten nicht eingewandt werden, die Aufstockungsleistungen nach § 5 des Tarifvertrages seien zu kostspielig.

2. Die Ablehnung eines Antrages auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages ist jedoch nicht unbillig im Sinne des § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber auch bei Bewilligung der Altersteilzeit den in der Präambel des Tarifvertrages genannten Zweck der vorrangigen Beschäftigung von Auszubildenden und Arbeitslosen tatsächlich nicht verwirklichen und deshalb die Förderleistungen nach §§ 3 u. 4 des Altersteilzeitgesetzes nicht erlangen könnte.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 1630/04




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