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Altersteilzeit in der Insolvenz

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 602/03 vom 23.02.2005

Rechtsgebiete:InsO, BGB
Schlagworte:Altersteilzeit in der Insolvenz
Stichwort:Altersteilzeit in der Insolvenz
Leitsatz:1. Ansprüche aus einem Altersteilzeitvertrag nach dem Blockmodell, die für die in der Insolvenz des Arbeitgebers liegende Arbeitsphase geschuldet werden, sind Masseverbindlichkeiten.

2. Sie sind Neumasseverbindlichkeiten, soweit sie für die Zeit nach dem ersten Termin geschuldet werden, zu dem der Verwalter nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit kündigen konnte.

3. Zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den vorläufigen Insolvenzverwalter.

4. Der Verzugszinssatz für Ansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 602/03



BAG – Urteil, 9 AZR 647/03 vom 19.10.2004

Rechtsgebiete:BGB, InsO, AltTZG
Schlagworte:Altersteilzeit in der Insolvenz
Stichwort:Altersteilzeit in der Insolvenz
Leitsatz:1. Wird Altersteilzeitarbeit im Blockmodell geleistet, sind die in der Arbeitsphase für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung erarbeiteten Ansprüche Insolvenzforderungen. Die für die Zeit danach erarbeiteten Ansprüche sind dagegen Masseforderungen.

2. Zahlungen, die der Arbeitgeber während der Freistellungsphase "spiegelbildlich" zu dem Teil der Arbeitsphase zu leisten hat, für den Masseforderungen entstanden sind, sind ebenfalls Masseforderungen.

3. Die Masseforderungen umfassen sowohl das fortzuzahlende hälftige Arbeitsentgelt als auch den Aufstockungsbetrag.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 647/03


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