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Altersteilzeit

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 10 Sa 295/08 vom 26.09.2008

Rechtsgebiete:AktG, BGB, AltTZG
Schlagworte:Schadenersatz, Altersteilzeit, Durchgriffshaftung, Altersteilzeitwertguthaben, Insolvenzsicherung
Stichwort:Altersteilzeit
Leitsatz:Keine Durchgriffshaftung auf Organmitglied, wenn der Arbeitgeber/juristische Person ein Altersteilzeitwertguthaben nicht in geeigneter Weise gegen das Insolvenzrisiko absichert.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 10 Sa 295/08



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 4 Sa 27/08 vom 18.09.2008

Rechtsgebiete:TV ATZ, KAT
Schlagworte:Zahlungsanspruch, Tarifvertrag, Änderung, Altersteilzeit, Mindestnettobetrag, Einbehalt, Abführung, Umlagebeitrag, Zusatzversorgung
Stichwort:Altersteilzeit
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 4 Sa 27/08

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 541/08 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:KSchG, BGB, TzBfG, BetrVG, MTV Metall- und Elektroindustrie NRW
Schlagworte:Betriebsbedingte Kündigung, Altersteilzeit, Blockmodell, Betriebsänderung, Tarifliche Unkündbarkeit, Betriebsanhörung
Stichwort:Altersteilzeit
Leitsatz:1. Die Grundsätze der Entscheidung des BAG v. 5.12.2002 (2 AZR 571/01), wonach eine betriebsbedingte Kündigung während der Freistellungsphase eines im sog. Blockmodell durchgeführten Altersteilzeitvertrages grundsätzlich nicht mehr möglich ist, sind auf eine mehr als 2 1/2 Jahre vor dem vorgesehenen Ende der Arbeitsphase eines solchen Arbeitsverhältnisses ausgesprochene Kündigung nicht übertragbar.

2. Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Altersteilzeitvertrag, wonach das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe der Gesetze unberührt bleiben soll, hält einer Klauselkontrolle nach §§ 305 ff. BGB stand. Sie ist weder überraschend, noch mehrdeutig, noch weicht sie zu Lasten des Arbeitnehmers von einem gesetzlichen Leitbild ab.

3. Allein der Umstand, dass das Kündigungsschreiben dasselbe Datum trägt wie die zustimmende Stellungnahme des Betriebsrats zur Kündigung, taugt nicht als ausreichendes Indiz dafür, dass die Kündigung unter Verstoß gegen § 102 BetrVG vor Abschluss des Anhörungsverfahrens ausgesprochen worden sein könnte.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 541/08

BAG – Urteil, 9 AZR 620/07 vom 12.08.2008

Rechtsgebiete:AltTZG, BetrVG, BGB, ZPO, TV ATZ
Schlagworte:Altersteilzeit - Chemische Industrie
Stichwort:Altersteilzeit
Leitsatz:1. Hilfsanträge stehen unter der innerprozessualen Bedingung, dass dem Hauptantrag nicht entsprochen wird. Ist das Rechtsmittel erfolgreich, weil das Rechtsmittelgericht in der Sache dem Hauptantrag stattgibt, so wird die Verurteilung auf Grund des Hilfsantrags durch die Vorinstanzen wirkungslos. Da die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags ohne besonderen Ausspruch rückwirkend mit Eintritt der auflösenden Bedingung endet, bedarf die Wirkungslosigkeit der Verurteilung durch die Vorinstanzen keines Ausspruchs im Tenor des Urteils des Rechtsmittelgerichts.

2. § 2 Abs. 1 TV ATZ begründet einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags für sämtliche Altersteilzeitarbeitsmodelle. Der Arbeitnehmer hat deshalb einen tariflichen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell.

3. Bei der Berechnung der Überlastquote des § 3 Abs. 1 TV ATZ ist auf den Betrieb abzustellen. Ein Betriebsteil kann zwar nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG auf Grund seiner räumlichen Entfernung vom Hauptbetrieb als selbständiger Betrieb gelten, ist aber kein Betrieb iSd. Tarifvorschrift.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 620/07


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