JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Altersdiskriminierung
| Rechtsgebiete: | BAT, AGG, ZPO |
| Schlagworte: | Diskriminierung, Benachteiligung, Alter, Altersdiskriminierung, Vergütung, Altersstufen, Feststellungsinteresse |
| Stichwort: | Altersdiskriminierung |
| Leitsatz: | Eine tarifliche Regelung, in der die Grundvergütung der Höhe nach nach Lebensaltersstufen gestaffelt wird, ist wegen unmittelbarer Benachteiligung wegen des Alters i.S.d. §§ 1, 3 AGG unwirksam. Die hierdurch eintretende unmittelbare Benachteiligung ist nicht im Sinne des AGG gerechtfertigt. Folge dieses Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot wegen des Alters ist, dass die leistungsgewährenden, nicht benachteiligenden Tarifvertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken sind, die entgegen den Benachteiligungsverboten von den tariflichen Leistungen ausgeschlossen wurden. Der Arbeitgeber kann sich im Hinblick auf den Verstoß gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot nicht auf Vertrauensschutzgesichtspunkte berufen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 1689/08 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, HBG, HVwVfG |
| Schlagworte: | Altersdiskriminierung, Bewerbungsverfahren, Stellenbesetzung, Verwaltungsverfahren |
| Stichwort: | Altersdiskriminierung |
| Leitsatz: | Die im Auswahlverfahren gegenüber allen Bewerbern zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung schließt es nicht aus, dass der Dienstherr die Teilnahme einzelner Mitarbeiter ("Wunschkandidaten") an einem - im Ergebnis offenen - Auswahlverfahren besonders begrüßt. Die Besorgnis der Befangenheit nach § 21 HVwVfG kann erst in einem förmlich eingeleiteten Stellenbesetzungsverfahren geltend gemacht werden; allein die Absicht, sich auf eine noch auszuschreibende Stelle zu bewerben, genügt nicht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 B 2642/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, AGG, TzBfG, WissZeitVG |
| Schlagworte: | Altersdiskriminierung, Befristung im Hochschulbereich, Habilitation, Nachwuchswissenschaftler, Selbstverwaltungsrecht der Universitäten |
| Stichwort: | Altersdiskriminierung |
| Leitsatz: | 1. Die Einführung einer starren Altershöchstgrenze durch eine Universität für die Besetzung von Stellen, die der Habilitation sog. Nachwuchswissenschaftler dienen, stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters dar, die nicht mit dem hochschulpolitischen Ziel gerechtfertigt werden kann, das Erstberufungsalter für Professoren herabzusetzen. 2. Es bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob eine solche Maßnahme noch vom Selbstverwaltungsrecht der Universität gedeckt ist, insbesondere dann, wenn die Qualifikation der Nachwuchswissenschaftler nicht für den eigenen Bedarf erfolgt, weil sog. Hausberufungen grundsätzlich nicht vorgenommen werden. 3. Die Befristung des Vertrages eines solchen Nachwuchswissenschaftlers auf den Zeitpunkt, zu dem er die Altershöchstgrenze erreicht, ist somit gemäß § 7 Abs. 2 AGG unwirksam. 4. Darüber hinaus kann sich die Universität auch gemäß § 242 BGB nicht auf eine solche Befristung berufen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der erstmaligen Einstellung des Nachwuchswissenschaftlers und dem Zeitpunkt, zu dem er die Altershöchstgrenze erreicht, weit weniger Zeit verstreicht als nach statistischen Durchschnittswerten für den Abschluss einer Habilitation erforderlich wäre. 5. Die Unwirksamkeit der Befristung hat zur Folge, dass der Vertrag gemäß § 1 Abs. 1 Satz 5 WissZeitVG i.V.m. § 16 Satz 1, 1. Halbs. TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1132/08 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, BAT, TVöD, TVÜ-Bund |
| Schlagworte: | Eingruppierung, Lebensaltersstufen, Altersdiskriminierung, Überleitung |
| Stichwort: | Altersdiskriminierung |
| Leitsatz: | Nach Ersetzung des BAT durch den TVöD können aus etwaigen altersdiskriminierenden Bestimmungen des BAT keine Rechte auf eine höhere Vergütung mehr abgeleitet werden. Wenn die Tarifvertragsparteien Neuregelungen schaffen, die erkannte Gesetzesverstöße, wie sie beispielsweise aus Altersdiskriminierung ableiten, zu berücksichtigen haben, so ist eine Regelung im neuen tariflichen Regelwerk rechtlich nicht zu beanstanden, die Festlegungen vorsieht, die zu Eingruppierung und Entlohnung altersdiskriminierende Ansätze vermeidet, dennoch aber gleichzeitig die Überleitung aus den alten (altersdiskriminierenden) Vergütungsbestimmungen nach Maßgabe bestehender Besitzstände regelt. Dies ist durch die Bestimmungen des TVÜ-Bund geschehen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 1016/08 | |
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