JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Alternativenprüfung
| Rechtsgebiete: | BImSchG, FFH-RL, BNatSchG, LNatSchG, LuftVG, Seveso-II-Richtlinie, UmwRBehG, VRL, VwGO |
| Schlagworte: | Abwägungsgebot, Abweichungszulassung, Alternative, Alternativenprüfung, Artenschutz, Ausnahmezulassung, Bechsteinfledermaus, Beutelmeise, Coleman Airfield, Eisvogel, Erhaltungszustand, FFH-Gebiet, Fluglärm, Fluglärmschutz, Flugplatzausbau, Flugsicherheit, Geschäftsreiseverkehr, Geschäftsreiseflugverkehr, Geschäftsreisejet, Grauspecht, Kammmolch, Kohärenzsicherung, Kohärenzsicherungsmaßnahmen, Landebahn, Lärmschutz, Lärmschutzbelange, Lebensraumtyp, Luftverkehrsrecht, Habitatschutz, Hartholzauenwald, Hauptvorkommen, Hindernisfreiheit, Instrumentenanflugverfahren, Metropolregion, Mittelspecht, Nachtflugbedarf, Nachtkernzeit, Nachtrandstunden, Nachtruhe, Naturschutzrecht, Nebenvorkommen, Netz Natura 2000, Planfeststellung, Planfeststellungsverfahren, Präklusion, Prognose, Schwarzspecht, Speyer, Standortalternative, Startbahn, Strahlflugzeug, Störfallbetrieb, Störfallrisiko, Taxiflugverkehr, Vogelschlag, Vogelschlagrisiko, Vogelschutz, Vogelschutzgebiet, Verkehrslandeplatz, Verkehrslärm, Verträglichkeitsprüfung, Weichholzauenwald, Werksflugverkehr |
| Stichwort: | Alternativenprüfung |
| Leitsatz: | 1. Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes Speyer ist mit dem europäischen und nationalen Vogel-, Habitat- und Artenschutzrecht vereinbar. 2. Die Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses in der mündlichen Verhandlung eines gerichtlichen Verfahrens bewirkt nicht, dass mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nach § 61 Abs. 3 BNatSchG bereits präkludierte Einwendungen wieder "klagefähig" werden. 3. Der Schutzstatus der in der Anlage 2 zu § 25 Abs. 2 LNatSchG lediglich als Nebenvorkommen aufgeführten Vogelarten bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, wenn die Behörde bei der Bewertung und Gewichtung vorhabenbedingter Beeinträchtigungen europäischer Vogelarten - in ggf. europarechtskonformer Auslegung - nicht zwischen Vogelarten mit Hauptvorkommen und solchen mit Nebenvorkommen unterschieden hat. 4. Zu den Anforderungen an eine Verträglichkeitsprüfung im Vogel- und Habitatschutzrecht. 5. Das öffentliche Interesse an einem bedarfsgerechten Geschäftsreiseflugverkehr kann wegen der starken Exportorientierung der regionalen Wirtschaft eine Abweichungszulassung i. S. v. Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie rechtfertigen. 6. Eine zumutbare Alternativlösung i. S. v. Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie liegt nur vor, wenn die realistische Möglichkeit besteht, die mit dem Projekt verfolgte Zielsetzung an dem anderen Standort innerhalb eines absehbaren Zeitraums zu verwirklichen. 7. Die Zulassung von Nachtflugbetrieb in der Nachtkernzeit (0 bis 5 Uhr) setzt einen standortspezifischen Nachtflugbedarf voraus, durch den sich der betreffende Flugplatz von der Mehrzahl der nach Größe und Verkehrsfunktion vergleichbaren Flugplätze in Deutschland unterscheidet (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 09.11.2006, BVerwGE 127, 95). 8. Zur Berücksichtigung von Belangen der Flugsicherheit im Rahmen der fachplanerischen Abwägung bei einem Flugplatzausbauvorhaben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10399/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, GG |
| Schlagworte: | Abwägung, Alternativenprüfung, Eigentum, Parkplatz |
| Stichwort: | Alternativenprüfung |
| Leitsatz: | Zu den Anforderungen an die Abwägung, wenn ein seit fast 20 Jahren als Kerngebiet baulich nutzbares, bislang unbebautes Grundstück nunmehr als öffentlicher Parkraum festgesetzt werden soll (Fortführung d. Senatsurt. v. 20.4.2009 - 1 KN 9/06). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 127/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, GG |
| Schlagworte: | Abwägungsmangel, Alternativenprüfung, Begründung (Bebauungsplan), Eigentum, Erforderlichkeit, Parkplatz, Verkaufsbereitschaft |
| Stichwort: | Alternativenprüfung |
| Leitsatz: | 1. Eine Bauleitplanung ist im Zweifel im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich, wenn die Gemeinde ein akutes städtebauliches Problem aufgreifen will, aber kein Konzept dafür aufweisen kann, wie die deutlich manifestierte mangelnde Verkaufsbereitschaft des Eigentümers des dafür benötigten Grundstücks zu überwinden wäre. 2. Zu den nach § 2a BauGB in der Begründung zum Bebauungsplan darzulegenden Auswirkungen gehört bei der "Wegplanung" eines Wohn- und Geschäftshauses zugunsten eines Parkplatzes auch der Umstand, dass damit die Nutzungsvorstellungen eines neuen Eigentümers konterkariert werden. 3. Unbeschadet des § 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB können erhebliche Defizite der Planbegründung den Schluss auf Abwägungsmängel rechtfertigen. Eine Bagatellisierung der Inanspruchnahme privaten Eigentums in der Planbegründung und in der als Abwägungsgrundlage gefertigten Stellungnahme zu den Einwendungen des betroffenen Eigentümers lässt darauf schließen, dass die Gemeinde von einer (im Sinne von BVerfGE 18, 85, 92) grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Bedeutung des Eigentumsgrundrechts ausgegangen ist. 4. In solchen Fällen bedarf es keines weiteren Beleges mehr, dass der Abwägungsmangel im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 9/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, FStrG, BNatSchG, LNatSchG, Europäische Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie |
| Schlagworte: | Abweichung, Alternative, Alternativenprüfung, Art, prioritäre Art, Artenschutz, Bachdurchlass, Bedarfsplan, naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum, Bergwerk, Bewertung, Biotop, Bundesfernstraße, Deponie, Einwendungsausschluss, Erhaltungsziel, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Erdmasse, Ermittlung, Fledermaus, Fledermausschutz, Fledermausquartier, FFH-Gebiet, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Grünbrücke, Habitat, Habitatschutz, Kohärenz, Kohärenzsicherung, Kollision, Kompensation, Lebensraumtyp, Naturschutzverein, nachgelassener Schriftsatz, Planfeststellung, Präklusion, Schutzgebiet, Straßenbepflanzung, Tunnel, Tunnelsprengung, Überflughilfe, Verbandsklage, Verträglichkeitsprüfung, Vogelschutzgebiet, Vorkommen, Vorbehalt, worst-case-Betrachtung, Zerschneidung |
| Stichwort: | Alternativenprüfung |
| Leitsatz: | Zur Ortsumgehung einer bestehenden Bundesstraße (B 427), die erstmals ein FFH-Gebiet mit einem bedeutenden Fledermausquartier anschneidet und im weiteren Verlauf durch einen Tunnel führt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10435/08.OVG | |
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