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| Rechtsgebiete: | SGB VIII, KitaG Bbg, VwGO |
| Schlagworte: | Passivlegitimation, Gemeinde, Landkreis, Aufgabenübertragung, Tagespflege, Kindertagesstätte, Anspruch, Wahlrecht, Alternativangebot |
| Stichwort: | Alternativangebot |
| Leitsatz: | 1. Hat eine Gemeinde durch Vertrag mit dem Landkreis nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KitaG Bbg die Aufgabe übernommen, die Kindertagesbetreuung nach § 1 KitaG zu gewährleisten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen, so ist sie im Verfahren des auf Zuweisung eines Kita-Platzes gerichteten einstweiligen Rechtsschutzes passiv legitimiert. 2. Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben und deren Eltern erwerbstätig sind, haben bereits vor der Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Der Anspruch kann auch durch eines der Angebote nach § 1 Abs. 4 Satz 2 KitaG erfüllt werden. Dazu zählt bei Kindern, die das 2. Lebensjahr vollendet und deren Erziehungsberechtigte für sie die Zuweisung eines Kita-Platzes beantragt haben, nicht die Tagespflege. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 6 S 2.06 | |
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