JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Alter
| Rechtsgebiete: | BAT, AGG, ZPO |
| Schlagworte: | Diskriminierung, Benachteiligung, Alter, Altersdiskriminierung, Vergütung, Altersstufen, Feststellungsinteresse |
| Stichwort: | Alter |
| Leitsatz: | Eine tarifliche Regelung, in der die Grundvergütung der Höhe nach nach Lebensaltersstufen gestaffelt wird, ist wegen unmittelbarer Benachteiligung wegen des Alters i.S.d. §§ 1, 3 AGG unwirksam. Die hierdurch eintretende unmittelbare Benachteiligung ist nicht im Sinne des AGG gerechtfertigt. Folge dieses Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot wegen des Alters ist, dass die leistungsgewährenden, nicht benachteiligenden Tarifvertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken sind, die entgegen den Benachteiligungsverboten von den tariflichen Leistungen ausgeschlossen wurden. Der Arbeitgeber kann sich im Hinblick auf den Verstoß gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot nicht auf Vertrauensschutzgesichtspunkte berufen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 1689/08 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 2000/78/EG, GG, AGG, LfbG, SLVO |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Polizei, Vorbereitungsdienst, Laufbahn, gehobener Dienst, Laufbahnprüfung, nicht bestanden, Wachdienst, Bewerbung, Bewerber, lebensälter, mittlerer Dienst, Alter, Höchstalter, Höchstaltersgrenze, Einstellungshöchstalter, unter 25 Jahre, Heraufsetzung, Beamtenverhältnis, Dauerhaftigkeit, Arbeitsleistung, Versorgung, Verhältnis, angemessen, Kontinuität, Versorgungsleistungen, Mittelverwendung, sparsam, Gleichbehandlung, Alter, Diskriminierung, unmittelbare, gerechtfertigt, besondere Rechtsstellung, Ziel, legitim, objektiv, angemessen, erforderlich, verhältnismäßig, Gemeinwohl, Wegweisung, Spielraum, weit, Vorbildung, Schadensersatz, Entschädigung, Pflichtverletzung (verneint), culpa in contrahendo |
| Stichwort: | Alter |
| Leitsatz: | Die Höchstaltersgrenze von unter 25 Jahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Dienstes der Berliner Schutzpolizei ist mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 12.07 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 1999/70/EG, Richtlinie 2000/78/EG, GG, BRRG, BBG, BBesG, BGB, MVergV, AGG |
| Schlagworte: | Beamter, Bundesbeamter, Ruhestandsbeamter, Versetzung in den Ruhestand, vorzeitig, eigener Wunsch, Arbeitszeit, Beitrittsgebiet, rechtswidrig, Mehrarbeit, Mehrarbeitsvergütung, Anordnung, Genehmigung, Schaden, immateriell, Schadensersatz, Fürsorgepflicht, unzumutbare Belastung (verneint), Folgenbeseitigungsanspruch, Treu und Glauben, Dienstbefreiung, Besoldung, Gesetzesbindung der -, Interessenausgleich, öffentliches Wohl (verneint), zwingende dienstliche Gründe, Unterlassungsanspruch, Alter, Diskriminierung (verneint), Gemeinschaftsrecht |
| Stichwort: | Alter |
| Leitsatz: | Bundesbeamte im Ruhestand haben keinen Anspruch nach §§ 72 Abs. 2 Satz 3, 242 BGB auf Geldausgleich für den während ihres aktiven Dienstverhältnisses im Beitrittsgebiet aufgrund rechtswidrig zu hoch angesetzter Wochenarbeitszeit zuviel geleisteten Dienst (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 und 2 C 35.02 -). |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 7.06 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, ZPO |
| Schlagworte: | Benachteiligung, Alter, Entschädigung, legitimes Ziel, Personalüberhang, Stellenpool |
| Stichwort: | Alter |
| Leitsatz: | 1. Ein legitimes Ziel im Sinne von § 10 S. 1 AGG muss ein rechtmäßiges Ziel sein. 2. Bindet sich ein Arbeitgeber im Hinblick auf Ausnahmen von der Sozialauswahl bei Versetzungen zum Stellenpool durch Verwaltungsvorschriften selbst ("Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur"), dann kann eine darüber hinausgehende Veränderung der Personalstruktur ("Herbeiführung einer ausgewogenen Personalstruktur") nicht rechtmäßig sein. 3. Selbst wenn die Herbeiführung einer ausgewogenen Personalstruktur grundsätzlich ein legitimes Ziel im Sinne von § 10 S. 1 AGG wäre, dann ist der Arbeitgeber dafür darlegungs- und beweispflichtig, wie die angestrebte Personalstruktur im Einzelfall aussehen soll, warum eine solche Personalstruktur ein legitimes Ziel darstellt und weswegen die ergriffenen Mittel angemessen und erforderlich im Sinne von § 10 AGG sind. Diese Darlegung ist dem beklagten Land hier nicht gelungen. 4. Benachteiligt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dadurch, dass er bei der Zuordnung zum Personalüberhang und bei der nachfolgenden Versetzung zum Stellenpool nur Arbeitnehmer berücksichtigt, die 40 Jahre und älter sind, dann rechtfertigt dies eine Entschädigung in Höhe von 1.000,-- ¤. 5. Die Zuordnung zum Personalüberhang kann nicht isoliert mit einer Feststellungsklage angegriffen werden. Es fehlt ein Rechtschutzinteresse. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 15 Sa 1144/07 | |
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