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Altenwohnheim

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LB 82/05 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:II. WoBauG, VwVfG
Schlagworte:Altenheim, Altenwohnheim, Altersheim, Ermessen, Pflegeheim, Rückwirkung, Subvention, Widerruf, Wohnheim, Zuwendung, Zweckbestimmung, Zweckbindung, Zweckverfehlung
Stichwort:Altenwohnheim
Leitsatz:1. Pflegeheime konnten nicht nach dem II. WoBauG gefördert werden.

2. Ist ein Altersheim als "Wohnheim" i. S. v. § 15 II. WoBauG gefördert worden, handelt es sich (später) tatsächlich aber um ein "Pflegeheim", so kann die Bewilligung - auch rückwirkend - widerrufen werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LB 82/05



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 337/04 vom 19.11.2004

Rechtsgebiete:LSA-KAG, AO, VwGO
Schlagworte:Beitragsbescheid, Begründung, Computerfehler, Nachholung, Heilung, Nutzung, gewerbliche, Altenheim, Altenwohnheim, Altenpflegeheim, Nutzungsfaktor, Härte, unbillige, Billigkeitsentscheidung
Stichwort:Altenwohnheim
Leitsatz:1. Ist die Begründung des Beitragsbescheids auf Grund eines Computerfehlers fehlerhaft, so kann sie durch ein nachträgliches Schreiben der Gemeinde geheilt werden.

2. Unter die besonderen Nutzungsfaktoren für "Gewerbe" fallen auch Altenpflegeheime. Der bei-tragsrechtliche Begriff ist nicht mit demjenigen des Gewerbe- und Gewerbesteuerrechts identisch, denn er soll eine im Vergleich zur Wohnnutzung deutlich höhere In-Anspruch-Nahme der Straße abgelten.

3. Bei Altenheimen ist zu unterscheiden: Bei Altenwohnheimen steht das Wohnen im Vordergrund, bei Altenpflegeheimen hingegen die Betreuung (Pflegepersonal, Ärzte, Therapeuten, Krankentransporte, Anlieferungen), bei klassischen Altenheimen überwiegt noch das Wohnen.

4. Im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO kommt eine Aussetzung wegen unbilliger Härte nur in Betracht, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheids bestehen; anderenfalls muss der Beitragspflichtige eine Billigkeitsentscheidung nach § 13a LSA-KAG beantragen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 337/04

HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 2947/01 vom 10.07.2003

Rechtsgebiete:GG, HV, KWG 1992, KWO 1980
Schlagworte:Altenheim, Altenwohnheim, Briefwahl, Geheimhaltung, Kausalität, Mandatsrelevanz, Oberbürgermeisterwahl, Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren, Wahlfehler, tendenzlos
Stichwort:Altenwohnheim
Leitsatz:. Zur Frage, wie ein amtierender Bürgermeister im Wahlkampf für seine Wiederwahl werben darf.

2. Wird die Baustelle einer privatrechtlich organisierten Einrichtung, die nach ihrer Fertigstellung öffentlichen Zwecken dienen soll, im Wahlkampf einer politischen Gruppierung zur Durchführung einer Veranstaltung überlassen, so kann dies nur dann eine Unregelmäßigkeit beim Wahlverfahren sein, wenn die Überlassung der Baustelle der Kommune oder einem ihrer Organe zuzurechnen ist und die Überlassung einen Verstoß gegen die Chancengleichheit und/oder das Neutralitätsgebot im Wahlkampf darstellt. Letzteres ist nur denkbar, wenn die Baustelle anderen nicht zu einer Partei- bzw. Wahlveranstaltung zur Verfügung gestellt worden wäre.

3. Eine Unregelmäßigkeit, die nicht gezielt Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Wahlberechtigten nehmen soll, wirkt sich auf das Wahlergebnis grundsätzlich nicht aus. Eine in diesem Sinne "tendenzlose Unregelmäßigkeit" kann sich allenfalls dann als "mandatsrelevant" erweisen, wenn der Wahlausgang so knapp war, dass für ein anderes Ergebnis eine Verschiebung um wenige Einzelstimmen ausgereicht hätte.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 2947/01


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