JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Altenhilfe
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Auflösungsantrag |
| Stichwort: | Altenhilfe |
| Leitsatz: | Anforderungen an die Begründung eines - im Wesentlichen allein noch berufungsgegenständlichen - Auflösungsantrages der beklagten Arbeitgeberin (dahingestellt blieb, ob der Auflösungsantrag überhaupt einer Begründung bedurfte, nachdem der Arbeitnehmer zuletzt wohl unverändert den Status eines leitenden Angestellten im Sinne des § 14 Abs. 2 KSchG hatte). |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 57/09 | |
| Rechtsgebiete: | AO, UStG 1993, Richtlinie 77/388/EWG |
| Schlagworte: | Kein ermäßigter Steuersatz bei Geschäftsführungsleistungen und Verwaltungsleistungen eines eingetragenen Vereins für angeschlossene Mitgliedsvereine - Anwendungsbereich des § 68 Nr. 2 Buchst. b AO - Wettbewerb i.S. des § 65 Nr. 3 AO |
| Stichwort: | Altenhilfe |
| Leitsatz: | § 68 Nr. 2 Buchst. b AO umfasst nach seinem Sinn und Zweck nur Einrichtungen, die nicht regelmäßig ausgelastet sind und deshalb gelegentlich auch Leistungen an Dritte erbringen, nicht aber solche, die über Jahre hinweg Leistungen an Dritte ausführen und hierfür auch personell entsprechend ausgestattet sind. |
| Volltext: BFH - Urteil, V R 46/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LKrO, LGebG, AO, HeimG |
| Schlagworte: | Heimbegehung, Gebührenbefreiung, Betrieb gewerblicher Art, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, Altenheim Pflegeheim, Freistellungsbescheid |
| Stichwort: | Altenhilfe |
| Leitsatz: | 1. In der Erhebung einer Gebühr für öffentliche Leistungen auf Gebieten, auf denen das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde tätig wird, ist keine Angelegenheit des Landkreises, sondern eine staatliche Angelegenheit zu sehen. Die Klage ist daher in diesen Fällen nicht gegen den Landkreis, sondern gegen das Land Baden-Württemberg zu richten. 2. Die Regelung in § 10 Abs. 5 S. 2 LGebG verfolgt aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit das Prinzip, dass die in den Absätzen 3 und 4 genannten Stellen nur insoweit gebührenbefreit sein sollen, als sie nicht der Körperschaftssteuerpflicht unterliegen. 3. Ein das Fehlen der Körperschaftssteuerpflicht feststellender Bescheid des zuständigen Finanzamts ist für die gebührenerhebende Stelle im Rahmen des § 10 Abs. 5 S. 2 LGebG grundsätzlich bindend. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1425/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, WRV |
| Stichwort: | Altenhilfe |
| Leitsatz: | 1. Ergibt sich aus der Satzung eines Vereins, dass er mit der (hier: Evangelischen) Kirche in besonderer Verbindung steht, so tangiert die in der Satzungsbestimmung liegende Selbstbeschränkung, wonach Satzungsänderungen, die den Zweck des Vereins, die Zusammensetzung oder die Zuständigkeit seiner Organe oder die Bestimmungen über die Zuordnung zur Kirche verändern, nur mit den Stimmen dreiviertel der Mitglieder zulässig sind und der Zustimmung des Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde bedürfen, nicht den Kernbereich der Vereinsautonomie und ist daher wirksam. 2. Das Zustimmungserfordernis kann nicht allein durch Satzungsänderung mit der qualifizierten Stimmenmehrheit beseitigt werden. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 84/08 | |
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