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OLG-ZWEIBRÜCKEN – Beschluss, 5 UF 39/99 vom 29.08.2000

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:elterliche Sorge - Alltagssorge - Angelegenheit der Betreuung - Sachverständiger - Erläuterung, mündliche
Stichwort:Alltagssorge
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Verpflichtung, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens zu laden, trifft das Gericht auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

2. Die Befugnis des umgangsberechtigten Elternteils in Angelegenheiten der Betreuung zu entscheiden, betrifft einen engeren Zuständigkeitsbereich als ihn der (dauernde) Obhüters hat. Etwa bei längeren Aufenthalten oder eine Betreuungssituation, die sich aufgrund ihrer konkreten Gestaltung dem sogenannten Doppelresidenzmodell annähert, ist diese Befugnis aber durchaus variabel.

3. Die Beachtung der Verantwortung des jeweils anderen Elternteils sowie die hervorgehobene Stellung des Alleinsorgeberechtigten gewährleistet die Pflicht zum Wohlverhalten, deren Einhaltung durch beide Eltern das Familiengericht überwacht. Zur Umschreibung dieser beiderseitigen elterlichen Positionen dienen familiengerichtliche Anordnungen.
Volltext: OLG-ZWEIBRÜCKEN - Beschluss, 5 UF 39/99




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