JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Allmende
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Stichwort: | Allmende |
| Leitsatz: | Über einen Anspruch auf Duldung des Anschlusses eines Grundstücks an einen auf dem Grundstück einer Gemeinde verlaufenden Weg ist auch dann von den Verwaltungsgerichten zu entscheiden, wenn der Anspruch aus einem Rezess abgeleitet wird. |
| Volltext: BGH - Beschluss, V ZB 113/07 | |
| Rechtsgebiete: | DSchG |
| Stichwort: | Allmende |
| Leitsatz: | 1. Die Denkmalfähigkeit eines Objekts setzt nicht voraus, dass die den Denkmalwert begründende geschichtliche Bedeutung unmittelbar am Objekt ablesbar sein muss. Der Denkmalwert ist auch dann zu bejahen, wenn sich die geschichtliche Bedeutung eines Objekts nicht unmittelbar aus sich heraus visuell erschließt, es aber zusammen mit anderen Quellen einen optischen Eindruck von historisch bedeutsamen Gegebenheiten vermitteln kann und insoweit geeignet ist, seinem Betrachter die Vergangenheit vor Augen zu führen. 2. Die Feststellung der Denkmalfähigkeit eines Objekts ist nicht nach dem Maßstab eines unbefangenen Durchschnittsbetrachters vorzunehmen, der über die geschichtlichen Zusammenhänge des Objekts nicht unterrichtet ist. 3. Bei der Unterschutzstellung einer Mehrheit von Objekten als Ensemble i.S.v. § 2 Nr. 2 DSchG erfährt dieses seinen Denkmalwert durch die Verbindung der einzelnen Objekte durch eine übergreifende Komponente oder Idee bzw. ein einheitsstiftendes Merkmal, die bzw. das der eigentliche Träger der geschichtlichen Botschaft des Ensembles ist. 4. Ob ein einzelnes Objekt zu einem denkmalfähigen Ensemble gehört, hängt davon ab, ob es einen positiven Beitrag zum Denkmalwert der Gesamtanlage leistet. 5. Ein Ensembledenkmal setzt nach § 2 Nr. 2 DSchG nicht voraus, dass zumindest ein Objekt des Ensembles ein Einzeldenkmal darstellt. 6. Das Tatbestandsmerkmal des öffentliches Interesses an der Erhaltung in § 2 DSchG bezweckt eine Eingrenzung des Kreises denkmalfähiger Objekte, um eine unangemessene Ausweitung des Denkmalbegriffes zu verhindern. Das öffentliche Erhaltungsinteresse ist dabei jedoch nicht darauf beschränkt, lediglich herausragende Beispiele oder besonders typische Vertreter einer Gattung unter Schutz zu stellen. 7. Ob die Erhaltung eines denkmalfähigen Objekts im öffentlichen Interesse liegt, ist vornehmlich anhand des Wissens- und Erkenntnisstands eines breiten Kreises von Sachverständigen oder Interessierter zu beurteilen, sofern sich seine geschichtliche Bedeutung insbesondere bei Denkmälern von nur lokaler oder regionaler Bedeutung nicht bereits einem verständigen, über die geschichtlichen Zusammenhänge unterrichteten Betrachter offenkundig erschließt und sich die Notwendigkeit der Erhaltung aufgrund gewichtiger Besonderheiten des Einzelfalls aufdrängt. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 2 Bf 298/02 | |
| Rechtsgebiete: | EGBGB |
| Schlagworte: | Abfindungsgrundstücke, Anteilsrecht, Dringlichkeit, Gemeinheitsteilung, Hof, Hofstelle, Interessentengrundstücke, Mitglieder, Organ, Personenzusammenschluss, altrechtlicher, Rezess, Teilung, Vertretungsbefugnis |
| Stichwort: | Allmende |
| Leitsatz: | Für eine durch Gemeinheitsteilung des 19. Jahrhunderts entstandene Interessentschaft, bei der die Mitgliedschaft an ein dinglich mit einem berechtigten Hofgrundstück verbundenes Anteilsrecht an einem Zweckgrundstück anknüpft, können die heutigen Eigentümer nur der Hofstellen der ursprünglich berechtigten Höfe die Aufhebung der Vertretungsbefugnis der Gemeinde nach Art. 233 § 10 Abs. 4 EGBGB nicht unter Hinweis auf ein von ihnen gebildetes Vertretungsorgan beanspruchen, wenn nicht auszuschließen ist, dass durch Teilungen des Hofgrundstückes weitere anteilsberechtigte Mitglieder entstanden sind. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 1 L 39/06 | |
| Rechtsgebiete: | EV |
| Schlagworte: | Vermögenszuordnung, öffentliche Restitution, rechtsstaatswidriger Erwerb, unzulässige Rechtsausübung, entschädigungslose Enteignung, Bodenreform, altrechtliche Gemeinschaft, altrechtliche Gemeinde, Realgemeinde, Gemeinschaft der Separationsinteressenten |
| Stichwort: | Allmende |
| Leitsatz: | Die Auflösung der Realgemeinden im Gebiet der Gemeinde Amt Neuhaus unter Überführung ihres Vermögens in das Eigentum der politischen Gemeinden in Mecklenburg durch das Gesetz vom 29. April 1948 war nicht rechtsstaatswidrig. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 5.06 | |
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