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Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 40.05 vom 14.12.2006

Rechtsgebiete:LFGB, AMG, VO (EG) 178/2001, RiLi 2001/83/EG
Schlagworte:Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit, pharmakologische Wirkung
Stichwort:Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit
Leitsatz:1. Ein Produkt, das der Definition des Arzneimittels nach Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG entspricht, ist in Deutschland auch dann nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zu behandeln, wenn es in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft unbeanstandet als Nahrungsergänzungsmittel im Verkehr ist.

2. Entfaltet ein Produkt, das aus mehreren Wirkstoffen besteht, insgesamt eine pharmakologische Wirkung, so ist es für seine Einordnung als Arzneimittel ohne Bedeutung, ob die einzelnen Wirkstoffe wegen ihrer geringen Dosis keine solche Wirkung entfalten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 40.05




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