JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Allgemeinverbindlichkeit
| Rechtsgebiete: | BRTV, NachwG |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Ausschlussfrist, tarifliche, Arbeitsvertrag, Tarifgeltung, Streichung, ausdrückliche Streichung, Geltung, Tarifvertrag, Allgemeinverbindlichkeit, Zurückweisung an das Arbeitsgericht |
| Stichwort: | Allgemeinverbindlichkeit |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 110/07 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, UrlaubsTV, ZPO |
| Schlagworte: | Allgemeinverbindlichkeit, Ende, mehrgliedriger Tarifvertrag |
| Stichwort: | Allgemeinverbindlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Der Abschluss eines mehrgliedrigen Tarifvertrages beschränkt regelmäßig nicht das Recht jeder einzelnen Tarifvertragspartei zu dessen Kündigung. 2. Dies gilt auch dann, wenn alle Tarifvertragsparteien einer Seite gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrages beantragt haben. 3. Die zulässige Kündigung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages durch eine von mehreren Tarifvertragsparteien auf einer Seite bewirkt den Ablauf des Tarifvertrages iSv. § 5 Abs. 5 Satz 3 TVG im Geltungsbereich der Kündigung und damit in diesem Umfang die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages. |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 590/05 | |
| Rechtsgebiete: | TVG |
| Schlagworte: | Tarifvertrag, Allgemeinverbindlichkeit, Nachwirkung, andere Abmachung, Arbeitsvertrag |
| Stichwort: | Allgemeinverbindlichkeit |
| Leitsatz: | Eine andere Abmachung i.S.d. § 4 Abs. 5 TVG, durch welche eine nachwirkende tarifliche Regelung ersetzt werden soll, setzt - unabhängig davon, ob eine entsprechende Regelung bereits vorab im Arbeitsvertrag getroffen werden kann - jedenfalls voraus, dass die Abmachung ihrem Inhalt nach auf eine Abänderung der tariflichen Regelung und deren vertragliche Ersetzung gerichtet ist. Im Arbeitsvertrag vereinbarte Ansprüche, welche dem Umfang nach hinter tariflich begründeten Ansprüchen zurückstehen und nach den Regeln der Anspruchskonkurrenz neben den nachwirkenden tariflichen Ansprüchen Geltung beanspruchen, können danach die Nachwirkung der Tarifnorm nicht beseitigen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1415/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BauNVO 1990 |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Bebauungsplan, Feststellung der Nichtigkeit, Allgemeinverbindlichkeit, Rechtskraft, Normwiederholung, Maß der baulichen Nutzung, Obergrenzen, Überschreitung der Obergrenzen, städtebauliche Gründe, Erforderlichkeit. |
| Stichwort: | Allgemeinverbindlichkeit |
| Leitsatz: | Leitsätze: Hat das Normenkontrollgericht die Nichtigkeit eines Bebauungsplans festgestellt, und erläßt daraufhin die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan, so hindert bei gleicher Sach- und Rechtslage jedenfalls die Rechtskraft der Normenkontrollentscheidung das Gericht, in einem von demselben Antragsteller beantragten Normenkontrollverfahren in eine neue sachliche Bewertung der Gründe einzutreten, die die Feststellung der Nichtigkeit der vorangegangen Norm tragen. Städtebauliche Gründe, die im Sinne des § 17 Abs. 3 BauNVO 1990 eine Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung (hier GFZ 3,0 in Kerngebieten; § 17 Abs. 1 BauNVO 1990) erfordern, können sich auch aus der in informellen Planungen konkretisierten Konzeption der Gemeinde für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung (§ 1 Abs. 3 BauGB) ergeben. § 17 Abs. 3 BauNVO 1990 setzt für die - ausnahmsweise - zulässige Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung eine städtebauliche Ausnahmesituation voraus. Urteil des 4. Senats vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 17.98 - I. VGH Baden-Württemberg vom 24. November 1997 - Az.: VGH 8 S 891/97 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 17.98 | |
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