( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAllgemeinverbindlicherklärung 

Allgemeinverbindlicherklärung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 211/08 vom 14.07.2008

Rechtsgebiete:TVG, VTV/Bau
Schlagworte:Geltungsbereich, Bautarifvertrag, bauliche Hilfsarbeiten, Allgemeinverbindlicherklärung, Einschränkung, Bestimmtheitsgebot
Stichwort:Allgemeinverbindlicherklärung
Leitsatz:1. Zu den baulichen Leistungen im Sinne der Bestimmungen über den betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge gehört auch die Durchführung von baulichen Hilfsarbeiten wie das Verbringen von Menschen und Material zur Baustelle, das Vertragen von Material auf Baustellen, die Entsorgung von Bauschutt, die Reinigung und das Aufräumen von Baustellen sowie das Einrichten der Baustellen. Das gilt auch dann, wenn diese Arbeiten von Arbeitnehmern an und auf Baustellen verrichtet werden, an denen die eigentlichen Bauleistungen von Subunternehmern. des Arbeitgebers der mit Hilfstätigkeiten befassten Arbeitnehmer durchgeführt werden.

2. Die Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlichkeiterklärung der Bautarifverträge vom 24. Februar 2006 (BAnz Nr. 71 v. 11. April 2006) ist unwirksam, soweit in ihr unter III 5 bestimmt ist, dass die dort genannten Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen unter den angeführten Voraussetzungen dann nicht von der Allgemeinverbindlichkeit erfasst werden, "wenn derjenige Tarifvertrag, von dem der Betrieb erfasst wird, gegenüber den Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes spezieller ist." Diese Klausel genügt nicht dem auch für Einschränkungen einer Allgemeinverbindlichkeiterklärung geltenden Bestimmtheitsgebot.

3. Die partielle Unwirksamkeit der Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlichkeit berührt nicht die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge im übrigen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 211/08



HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1444/05 vom 04.06.2007

Rechtsgebiete:TVG, IFG, AEntG, VTV/Bau
Schlagworte:Bautarifvertrag, Allgemeinverbindlicherklärung
Stichwort:Allgemeinverbindlicherklärung
Leitsatz:1. Rügt ein nach den für allgemeinverbindlich erklärten Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes auf Zahlung in Anspruch genommener nicht tarifgebundener Arbeitgeber, die Voraussetzungen des § 5 Abs.1 Nr 1 TVG, wonach die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, hätten bei Erlass der Allgemeinverbindlicherklärung nicht vorgelegen, und trägt er vor, er habe ergebnislos versucht, vom zuständigen Ministerium und den Verbänden Auskünfte über die Zahl der von verbandsangehörigen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer zu erlangen, so sind in Ansehung von § 1 Abs.1 IFG im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Prüfakten des Ministeriums beizuziehen, ihr Inhalt dem Arbeitgeber bekannt zu machen und zu überprüfen, ob die Voraussetzungen des § 5 Abs.1 Nr.1 TVG zu Recht vom Ministerium bejaht worden sind.

2. Die Allgemeinverbindlicherklärungen des BRTV/Bau v. 03. Februar 1981 idF vom 20, Dezember 1999 zum 02. Januar 2000, des BRTV/Bau v. 03. Februar 1981 idF vom 19. April 2000 zum 01. Mai 2000 sowie die des VTV/Bau v. 20. Dezember 1999 zum 01. Januar 2000 sind rechtlich nicht zu beanstanden.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1444/05

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 727/06 vom 06.11.2006

Rechtsgebiete:AEntG, TVG, VTV/Bau
Schlagworte:Arbeitnehmerentsendung, Bautarif, Einschränkungsklausel, Betonsanierung, Allgemeinverbindlicherklärung
Stichwort:Allgemeinverbindlicherklärung
Leitsatz:1. Die Voraussetzungen der Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland (BAnz Nr.20 v. 29. Januar 2000) sind dann erfüllt, wenn von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Tätigkeiten, die in der Einschränkungsklausel genannt sind, arbeitszeitlich überwiegend pro Kalenderjahr in Deutschland durchgeführt werden.

2. Arbeiten zur Instandsetzung von Beton (Betonsanierungsarbeiten) gehören zu den Betonschutzarbeiten iSd Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge vom 17. Januar 2000 . Der Beseitigung statisch bedeutsamer Schäden dienen derartige Arbeiten dann, wenn es sich um Arbeiten handelt, durch die Schäden beseitigt werden sollen, die die Standfestigkeit, die Verformungsfestigkeit oder die Tragfähigkeit von Bauwerken oder Bauwerksteilen aus Beton in Frage stellen.

3. Trägt ein von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes auf Zahlung von Urklaubskassenbeiträgen in Anspruch genommener Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Tatsachen vor, aus denen sich ergibt, dass arbeitszeitlich überwiegend in Deutschland Tätigkeiten ausgeführt worden sind, die unter die Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge fallen, ist es Sache der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse die Tatsachen vorzutragen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten durchgeführt worden sind, die von der Allgemeinverbindlicherklärung erfasst werden (Abweichung von BAG 25. Januar 2005 EzA §1 AEntG Nr.8).
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 727/06

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16/10 Sa 705/03 vom 09.08.2004

Rechtsgebiete:AEntG, TVG, ZPO
Schlagworte:Arbeitnehmerentsendung
Stichwort:Allgemeinverbindlicherklärung
Leitsatz:1. Die Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Bautarifverträge, wonach sich diese nicht auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland erstreckt, wenn diese überwiegend in Abschnitt II oder II der Einschränkung aufgeführte Tätigkeiten ausführen (BAnz Nr. 20 v. 29.01.2000, zuletzt BAnz Nr. 218 v. 01.09.2002), greift nur eine, wenn die vom Arbeitgeber mit Sitz im Ausland in Deutschland überwiegend durchgeführten Tätigkeiten unter die Abschnitte II oder III der Einschränkungsklausel fallen. Die Art der betrieblichen Tätigkeit im Ausland ist ohne Bedeutung.

2. Nimmt die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft einen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland auf Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer in Anspruch, hat sie darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass die betriebliche Tätigkeit des Arbeitgebers von dem für allgemeinverbindlich erklärten Geltungsbereich der Bautarifverträge erfasst wird.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16/10 Sa 705/03


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/allgemeinverbindlicherklaerung

"Allgemeinverbindlicherklärung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN