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Allgemeininteresse

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 22.05 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:EG, BBesG, BBesO, BRRG, SonderzuwendungsG, 2. BesÜV
Schlagworte:Beamter, Bundesgebiet, Beitrittsgebiet, Ernennung, erstmalig, Verwendung, Professor, Niederlande, Besoldung, Sonderzuwendung, Sonderzahlung, Grundbetrag, Absenkung, Arbeitnehmer, Wanderarbeitnehmer, Gemeinschaftsrecht, Freizügigkeit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Diskriminierung, mittelbar, Beschränkung, Staatsangehörigkeit, Rückkehrfall, Geltungsvorrang, Anwendungsvorrang, Harmonisierung, Beamtenstatus, Statusinhalt, Statusvergleich, Gleichartigkeit (verneint), Lebenszeitprinzip, Beamter auf Zeit, Entlassung, Entlassungsgründe, Reorganisation, Rechtfertigungsgrund, Allgemeininteresse, zwingender Grund, öffentlicher Haushalt, Leistungskraft, Ziel, wirtschaftlich, Vertrauen, Vertrauensschutz, Verwaltung, öffentlich, rechtsstaatlich, Aufbau, Berufungszusage, Besoldungsvereinbarung, Zusicherung (verneint), Auskunft, Umdeutung
Stichwort:Allgemeininteresse
Leitsatz:Die Ernennung zum Beamten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist jedenfalls dann keine Ernennung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV, wenn der dortige Beamtenstatus dem Beamtenstatus in der Bundesrepublik Deutschland nicht entspricht.

Der Beamtenstatus eines Hochschulprofessors in den Niederlanden entsprach im Jahre 1993 nicht dem deutschen Beamtenstatus, da er nicht von der Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit geprägt war.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 22.05



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10118/07.OVG vom 02.05.2007

Rechtsgebiete:LGlSpG, LottStV
Schlagworte:Gewerberecht, Sportwette, Oddset, Festquotenwette, Wette, Glücksspiel, öffentliches Glücksspiel, Monopol, staatliches Monopol, privates Monopol, Konzession, Glücksspielmonopol, Wettmonopol, Sportwettmonopol, Lotterie, Lotteriestaatsvertrag, Wettanbieter, Wettvermittler, Sportwettenvermittler, Buchmacher, Untersagung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Spielsucht, Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Begrenzung der Wettleidenschaft, Spieltrieb, Glücksspielangebot, problematisches Spielverhalten, Verfassungsmäßigkeit, Übergangsfrist, Gemeinschaftsrecht, Anwendungsvorrang, Grundfreiheit, Dienstleistung, Dienstleistungsfreiheit, Konzession, Ausschreibung, Dienstleistungskonzession, Rechtssache Gambelli, Rechtssache Placanica, Rechtfertigung, Allgemeininteresse, Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit, Diskriminierung
Stichwort:Allgemeininteresse
Leitsatz:Auch nach Ergehen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2007 in den verbundenen Rechtssachen C- 338/04, C-359/04 und C-360/04 - Placanica u.a. - überwiegt nach Auffassung des Senats das öffentliche Interesse an der Begrenzung der Wettleidenschaft durch Aufrechterhaltung des Sportwettmonopols das Interesse von Wettvermittlern, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen (im Anschluss an OVG RP, 6 B 10895/06, AS 33, 351 = NJW 2006, 1426, ESOVGRP).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10118/07.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 61/07 vom 21.03.2007

Rechtsgebiete:BauGB, NBauO
Schlagworte:Abwehranspruch, Allgemeininteresse, Anspruch auf Einschreiten, Drogenberatungsstelle, Gebot der Rücksichtnahme
Stichwort:Allgemeininteresse
Leitsatz:In einem auch durch Wohnnutzung geprägten Gebiet kann eine Drogenberatungsstelle trotz des daran bestehenden Allgemeininteresses mit dem Gebot der Rücksichtnahme unvereinbar sein.

Bei massiven Beeinträchtigungen kann sich das der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich zustehende Ermessen hinsichtlich des Einschreitens - ausnahmsweise - auf null reduzieren.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 61/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10895/06.OVG vom 28.09.2006

Rechtsgebiete:LGlSpG, LottStV
Schlagworte:Gewerberecht, Sportwette, Oddset, Festquotenwette, Wette, Glücksspiel, öffentliches Glücksspiel, Monopol, staatliches Monopol, privates Monopol, Konzession, Glücksspielmonopol, Wettmonopol, Sportwettmonopol, Lotterie, Lotteriestaatsvertrag, Wettanbieter, Wettvermittler, Sportwettenvermittler, Buchmacher, Untersagung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Spielsucht, Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Begrenzung der Wettleidenschaft, Spieltrieb, Glücksspielangebot, problematisches Spielverhalten, Verfassungsmäßigkeit, Übergangsfrist, Gemeinschaftsrecht, Anwendungsvorrang, Grundfreiheit, Dienstleistung, Dienstleistungsfreiheit, Korrespondenzdienstleistung, Grenzüberschreitung, grenzüberschreitender Bezug, Buchmacherkonzession, EG-ausländische Konzession, Rechtssache Gambelli, Rechtfertigung, Allgemeininteresse, Verhältnismäßigkeit, Vorlage
Stichwort:Allgemeininteresse
Leitsatz:Das öffentliche Interesse, dem Gesetzgeber die an der Bekämpfung der Spielsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtete Umgestaltung des Sportwettmonopols während der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2006, 1261) dafür gesetzten Frist zu ermöglichen, überwiegt das Interesse von Wettvermittlern, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10895/06.OVG


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