JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
| Rechtsgebiete: | EGStGB, Sperrgebietsverordnung, VwGO |
| Schlagworte: | Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis, Anlieger, Antragsbefugnis, Sperrgebietsverordnung, Stadtgebiet, Toleranzzone |
| Stichwort: | allgemeines Rechtsschutzbedürfnis |
| Leitsatz: | Zur Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO des Anliegers eines in einer Sperrgebietsverordnung als Toleranzzone für die Straßenprostitution ausgewiesenen Straßenzugs. Es bleibt offen, ob das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis des Anliegers einer Toleranzzone innerhalb eines Sperrgebiets auch die gerichtliche Überprüfung der Festsetzung des gesamten Sperrgebiets umfasst. Die Ausweisung einer bisherigen faktischen Toleranzzone als Verbotszone und die Festlegung eines neuen Toleranzbereichs für die Ausübung der Straßenprostitution entspricht dem Normzweck des Art. 297 Abs. 1 Nr. 3 EGStGB, wenn dies dem Schutze der Jugend oder des öffentlichen Anstandes besser zu dienen geeignet ist als dies vor Erlass der Sperrgebietsverordnung der Fall war, und dadurch für den Anlieger des neuen Toleranzbereichs keine unzumutbaren Beeinträchtigungen hervorgerufen werden. Die Erkenntnis des Verordnungsgebers, dass ein bestimmtes Stadtgebiet nicht als Toleranzgebiet für die Aufnahme der Straßenprostitution geeignet ist, hat nicht ohne weiteres zur Folge, dass dessen Ausweisung als Sperrgebiet erforderlich ist. Hinzutreten muss vielmehr eine der Ausweisung vorangehende, positive Einschätzung eines Gefährdungspotentials von hinreichender Wahrscheinlichkeit, derzufolge das ordnungsrechtliche Verbot der Prostitutionsausübung zum Schutze der Jugend oder des öffentlichen Anstandes notwendig erscheint. Hierfür reichen nachvollziehbare, auf allgemeine Erfahrungssätze gestützte Erwägungen aus. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 N 2952/00 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VwGO |
| Schlagworte: | Grundstücksrestitution, Ablösebetrag, Bundesfinanzvermögen, subjektiv-öffentliches Recht, Bundesauftragsverwaltung, allgemeines Rechtsschutzbedürfnis, Verwirkung Klagerecht. |
| Stichwort: | allgemeines Rechtsschutzbedürfnis |
| Leitsatz: | Die Bundesrepublik Deutschland ist als Gläubigerin früherer dinglicher Rechte an einem zurückübertragenen Grundstück befugt, die Festsetzung eines Ablösebetrags im Klagewege durchzusetzen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 22.02 | |
| Rechtsgebiete: | EKrG, EBO 1967, VwGO, GG, HGrG |
| Schlagworte: | Feststellungsklage, berechtigtes Interesse, Subsidiarität, allgemeines Rechtsschutzbedürfnis, Kreuzungsrechtsverfahren, Bahnübergang, Sparsamkeitsgrundsatz, kommunale Finanzhoheit. |
| Stichwort: | allgemeines Rechtsschutzbedürfnis |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Der Grundsatz der Subsidiarität (§ 43 Abs. 2 VwGO) steht einer Klage nicht entgegen, die darauf gerichtet ist, die Verpflichtung eines Kreuzungsbeteiligten zur Kostenbeteiligung an einer Kreuzungsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz dem Grunde nach festzustellen. 2. Soweit § 13 EKrG die in dieser Vorschrift getroffene Kostenfolge davon abhängig macht, dass "eine Maßnahme nach § 3" EKrG durchgeführt wird, verweist die Regelung nur auf die materiellen, nicht jedoch die formellen Voraussetzungen dieser Vorschrift. Urteil des 11. Senats vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 6.00 - I. VG Halle vom 09.12.1999 - Az.: VG 1 A 1571/97 - II. OVG Magdeburg vom 13.04.2000 - Az.: OVG 1 L 50/00 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 C 6.00 | |
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