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Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 197/08 vom 20.01.2009

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Streitwert, Wertfestsetzung, Feststellungsantrag, allgemeiner, Zeugnisanspruch, Arbeitsentgelt
Stichwort:allgemeiner
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 197/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LC 13/05 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:GG, HKG, PsychThG, SGB VIII
Schlagworte:Approbation, Äquivalenzprinzip, Beitragsmaßstab, Gleichheitsgrundsatz, allgemeiner, Gleichheitssatz, Heilkunde, Kammerbeitrag, Kammermitglieder, Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeut, Psychotherapeutenkammer, Psychotherapie
Stichwort:allgemeiner
Leitsatz:Ein approbierter Psychologischer Psychotherapeut, der in einer Beratungsstelle nach § 28 SGB VIII beschäftigt ist, kann zu einem gleich hohen Kammerbeitrag wie seine schwerpunktmäßig heilkundlich i. S. v. § 1 Abs. 3 PsychThG tätigen Kollegen herangezogen werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 13/05

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 14.02 vom 08.04.2003

Rechtsgebiete:GG, Hess. Verfassung, (Hess) KWG
Schlagworte:Kommunalwahl, OB-Wahl, Oberbürgermeister, Ungültigerklärung, Wahlverfahren, Unregelmäßigkeiten, Einfluss, Wahlfehler, Wahlfehlertatbestand, allgemeiner, Neutralitätspflicht, Organe, kommunale, Wahlgrundsatz, Wahlgrundsätze, bundesrechtliche, Wahlbeeinflussung, unzulässige, Gemeindeverwaltung, Gemeindevertretung, Erheblichkeitsgrundsatz, Gewicht, Homogenitätsgebot, Bestandsschutz, Freiheit der Wahl, Täuschung, Information, wahlkampfrelevante, Willensbildung, Wählerwillen, Integrität, Entscheidungsfreiheit, Wahrheit, Wahrheitsgebot, Chancengleichheit.
Stichwort:allgemeiner
Leitsatz:Die Auslegung des Begriffs der "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren" in § 50 Nr. 2 Hess. KWG als allgemeiner Wahlfehlertatbestand verstößt nicht gegen Bundesrecht.

Es gibt keinen auch für Kommunalwahlen geltenden bundesrechtlichen Wahlgrundsatz, dass die Ungültigerklärung einer Wahl nur in Betracht kommt, wenn ein Wahlfehler von solchem Gewicht vorliegt, dass der Fortbestand des/der in dieser Weise Gewählten unerträglich erscheint. Auch das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG fordert nicht, dass der für eine Landtagswahl geltende "Erheblichkeitsgrundsatz" auf die Direktwahl eines (Ober-)Bürgermeisters angewendet werden muss.

Der Bestandsschutz der Wahl eines in seiner Funktion durch einen Vertreter ersetzbaren Bürgermeisters kann vom Landesgesetzgeber gegenüber dem Bestandsschutz eines gewählten Parlamentes differenziert geregelt werden.

Der Grundsatz der Freiheit der Wahl schützt den Wähler vor Beeinflussungen, die geeignet sind, seine Entscheidungsfreiheit ernstlich zu beeinträchtigen. Die Integrität der Wählerwillensbildung ist betroffen, wenn amtliche Stellen das ihnen obliegende Wahrheitsgebot nicht einhalten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 14.02


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