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Allgemeine Grundsätze der Teilbarkeit von Normen

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 A 314/04.Z vom 27.10.2004

Rechtsgebiete:VwGO, GKG Bbg, ZwVerbStabG, GG
Schlagworte:Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, hier: fehlende Klärungsbedürftigkeit und Entscheidungserheblichkeit, Zur öffentlichen Bekanntmachung einer Gebührensatzung eines Zweckverbandes, dessen verbandsangehörige Gemeinden in verschiedenen Landkreisen liegen, Öffentliche Bekanntmachung als integraler Bestandteil des förmlichen Satzungsgebungsverfahrens und Geltungsbedingung der Satzung, Allgemeine Grundsätze der Teilbarkeit von Normen, hier: keine Anwendbarkeit auf formelle Fehler bei der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen
Stichwort:Allgemeine Grundsätze der Teilbarkeit von Normen
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 A 314/04.Z




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