JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > allgemeine Feststellungsklage
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO |
| Schlagworte: | Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand |
| Stichwort: | allgemeine Feststellungsklage |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 426/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, KSchG, ArbGG |
| Schlagworte: | Allgemeine Feststellungsklage, verlängerte Anrufungsfrist, Zurückverweisung |
| Stichwort: | allgemeine Feststellungsklage |
| Leitsatz: | Verbindet der Arbeitnehmer eine Klage gegen eine fristlose Kündigung gemäß §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 4 Satz 1 KSchG mit einem allgemeinen Feststellungsantrag gemäß § 256 ZPO, schließt dessen Streitgegenstand regelmäßig eine weitere fristlose Kündigung, die dem Arbeitnehmer am selben Tag zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt und zunächst nicht gemäß §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 4 Satz 1 KSchG angegriffen wurde, mit ein (im Anschluss an BAG 27.01.1994 AP Nr. 28 zu § 4 KSchG 1969). In entsprechender Anwendung des § 6 Satz 1 KSchG besteht eine verlängerte Anrufungsfrist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz. Wurde die weitere Kündigung bis zu diesem Zeitpunkt in den Rechtsstreit eingeführt und hat das Arbeitsgericht den Arbeitnehmer nicht darauf hingewiesen, daß er eine dem Wortlaut des § 4 Satz 1 KSchG entsprechende Antragstellung vorzunehmen hat, kann dies noch in der Berufungsinstanz nachgeholt werden (im Anschluss an BAG 16.04.2003, AP Nr. 2 zu § 17 TzBfG). Der Rechtsstreit ist an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 202/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, KSchG, BetrVG |
| Schlagworte: | Allgemeine Feststellungsklage, Streitgegenstand, doppelte Rechtshängigkeit, erneute Betriebsratsanhörung bei unverändertem Kündigungs- Sachverhalt |
| Stichwort: | allgemeine Feststellungsklage |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, ob der neben einer Kündigungsschutzklage gestellte allgemeine Feststellungsantrag (§ 256 ZPO) alle bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung 1. Instanz objektiv bestehenden Beendigungstatbestände (hier: weitere Kündigung) auch dann erfaßt, wenn sie auf Frage des Gerichts nicht in das Verfahren eingeführt worden sind. 2. Zum Prozesshindernis anderweitiger Rechtshängigkeit, wenn der Arbeitnehmer gegen die weitere Kündigung beim Arbeitsgericht gesondert Kündigungsschutzklage einreicht, gegen die als unzulässig abgewiesene allgemeine Feststellungsklage Berufung einlegt und später auf die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG "umsteigt". 3. Nach Zugang einer unwirksamen Kündigung ist vor einer erneuten Kündigung eine nochmalige Betriebsratsanhörung auch bei unverändertem Kündigungssachverhalt erforderlich. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 Sa 903/02 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VwVfG, KunstUrhG, PolG BW |
| Schlagworte: | Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt, allgemeine Feststellungsklage, keine Klagefristen, unbefristete Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des vorprozessual erledigten Verwaltungsakts. |
| Stichwort: | allgemeine Feststellungsklage |
| Leitsatz: | Leitsatz: Hat sich ein Verwaltungsakt durch Aufhebung ex nunc vor Eintritt der Bestandskraft erledigt, so ist eine Klage, die auf Feststellung seiner Rechtswidrigkeit gerichtet ist, nicht an die Fristen der §§ 74 Abs. 1 bzw. 58 Abs. 2 VwGO gebunden. Urteil des 6. Senats vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 7.98 - I. VG Stuttgart vom 17.07.1996 - Az.: VG 18 K 3442/94 - II. VGH Mannheim vom 15.10.1997 - Az.: VGH 1 S 2555/96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 7.98 | |
"allgemeine Feststellungsklage - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum