JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Alleinvertretungsanspruch
| Rechtsgebiete: | GWB, BGB |
| Stichwort: | Alleinvertretungsanspruch |
| Leitsatz: | Ein Verein, der sich mit der Zucht von Hunden einer bestimmten Rasse befasst und einem Dachverband von Züchtern angehört, darf einem Mitglied die für die Zucht erforderlichen Maßnahmen (hier: Herausgabe einer Liste zugelassener Deckrüden und Deckerlaubnis) nicht mit der Begründung verweigern, das betreffende Vereinsmitglied gehöre noch einem anderen Verein für Liebhaber dieser Rasse an, wenn der andere Verein sich nicht mit der Rassezucht oder der Aufstellung von Zuchtrichtlinien befasst, sondern nur die Möglichkeit zum Austausch, zur Weiterbildung und zur Förderung der Haltung der Hunde dieser Rasse bietet. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 6 W 92/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, RettDG |
| Schlagworte: | Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Übertragungsvertrag, Übertragung, Willenserklärung, Nichtigkeit, Verwaltungsakt, Rettungsdienst, Rettungswache, Sanitätsorganisation |
| Stichwort: | Alleinvertretungsanspruch |
| Leitsatz: | § 8 Abs. 1 RettDG schließt es aus, dass dieselbe Rettungswache von mehreren Sanitätsorganisationen aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages eingerichtet, besetzt und unterhalten wird. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 12038/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, GewO |
| Schlagworte: | Verein, Idealverein, Wirtschaftlicher Verein, Rechtsfähigkeit, Entziehung, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Religionsgemeinschaft, Weltanschauungsgemeinschaft, Autonomie, Hierarchie, Fremdbestimmung, Vorwand, Dienstleistungen, Entgeltlichkeit, Auditing, Kurse, Mitglieder, Finanzierung, Gefahren, Gläubigerschutz, Gewerberecht, Nebenzweckprivileg, Werbung, Missionierung, Scientology |
| Stichwort: | Alleinvertretungsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Werden die von einem Verein seinen Mitgliedern angebotenen entgeltlichen Leistungen von gemeinsamen Überzeugungen der Mitglieder getragen, von denen sie nicht gelöst werden können, ohne ihren Wert für den Empfänger zu verlieren, begründen die intern entgeltlich angebotenen Dienste keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 43 Abs. 2 BGB (wie BVerwG, Urteil vom 6.11.1997 - 1 C 18.95 -, BVerwGE 105, 313, 318). 2. Der Grundsatz der Vereinsautonomie schützt auch die Autonomie in der Bildung und organisatorischen Gestaltung des Vereins nach der freien Selbstentscheidung der Mitglieder, wozu auch die Einfügung in eine hierarchisch organisierte Gemeinschaft gehören kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.2.1991, BVerfGE 83, 341, 359 - Bahà'i). Im Falle der Einfügung in eine hierarchisch organisierte Gemeinschaft kann deshalb auch die Frage, ob der Verein nach seinem Gesamtgebaren einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 43 Abs. 2 BGB verfolgt, grundsätzlich nicht losgelöst von dem Willen des einzelnen Vereins und den Überzeugungen seiner Mitglieder beantwortet werden. 3. Auch nach aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen ist nicht erwiesen, dass die Scientology-Lehre von der Organisation nur als Vorwand für eine ausschließlich wirtschaftliche Zielsetzung benutzt wird. 4. Die Vorschriften über die Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins (vgl. §§ 21, 22, 43 Abs. 2 BGB) dienen maßgeblich dem Gläubigerschutz. Gefahren für das einzelne Mitglied, die sich in persönlicher oder finanzieller Hinsicht aus der Mitgliedschaft ergeben können, werden von ihrem Schutzzweck daher grundsätzlich nicht erfasst und sind deshalb auch nicht geeignet, die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des Vereins zu begründen. Derartigen Gefahren kann jedoch insbesondere mit den Mitteln des Gewerberechts begegnet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.1998, Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 7, und vom 16.2.1995, Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 6). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1972/00 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, StAG |
| Schlagworte: | erleichterte Einbürgerung, rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot, Übergangsregelung, Ausschlussgrund, Unterstützung sicherheitsrelevanter Bestrebungen, tatsachengestützter Verdacht, PKK, ERNK, Nachfolgeorganisation, KADEK, YDK |
| Stichwort: | Alleinvertretungsanspruch |
| Leitsatz: | 1) Nach der Übergangsregelung des § 102a AuslG i.d.F. vom 9.1.2002 (n.F.) sind die Ausschlussgründe des § 86 Nr. 2 und 3 AuslG i.d.F. vom 15.7.1999 (n.F.) auch auf bis zum 16.3.1999 gestellte Einbürgerungsanträge anzuwenden. Darin liegt keine rechtsstaatlich unzulässige Rückwirkung. 2) Auch nach dem auf dem 8. Parteikongress der PKK gefassten Beschluss, alle Aktivitäten im Namen der PKK einzustellen und den KADEK (Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans) zu gründen, sowie nach der "Auflösung" der ERNK und "Gründung" der an ihre Stelle tretenden YDK (Kurdische Demokratische Volksvereinigung) ist nach gegenwärtigem Erkenntnisstand nicht hinreichend glaubhaft, dass sich diese Organisationen von den bisherigen, gegen die Sicherheit des Bundes gerichteten und durch die Anwendung von Gewalt und darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Bestrebungen der PKK abgewandt haben. 3) Ein Einbürgerungsbewerber, der in der Vergangenheit in § 86 Nr. 2 AuslG n.F. angesprochene, gegen die Sicherheit des Bundes gerichtete und durch die Anwendung von Gewalt und darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdende Bestrebungen der PKK unterstützt hat, hat sich nicht glaubhaft von diesen Bestrebungen abgewandt, wenn er weiterhin kontinuierlich an politischen Veranstaltungen einer Vorfeldorganisation der PKK (bzw. der KADEK oder der YDK) teilnimmt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 1111/01 | |
"Alleinvertretungsanspruch - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum