JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Alleinerbschein
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Erbeinsetzung "mit Rücksicht" auf Unterhaltsverpflichtung, Rücktritt |
| Stichwort: | Alleinerbschein |
| Leitsatz: | 1. Dass eine vertragsmäßige Erbeinsetzung "mit Rücksicht" auf eine in einem gesonderten Überlassungsvertrag enthaltene Unterhaltsverpflichtung des Bedachten vorgenommen wurde, kann regelmäßig nicht allein aus dem Umstand geschlossen werden, dass beide Verträge am gleichen Tag abgeschlossen wurden. 2. Die Aufhebung der Gegenverpflichtung muss zumindest einen Beweggrund für den Rücktritt nach § 2295 BGB darstellen. Daran fehlt es, wenn der Erblasser die Aufhebung der Verpflichtung bestreitet. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 90/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Alleinerbschein |
| Leitsatz: | Die auf einem Notizzettel eigenhändig geschriebene und unterschriebene Aufforderung, "anliegende" Unterlagen dem Notar zu geben, "damit der Erbschein für Dich ausgestellt werden kann", stellt mangels hinreichend sicher feststellbaren Testierwillens keine formwirksame letztwillige Verfügung dar. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 42/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Alleinerbschein |
| Leitsatz: | 1. Für ein gemeinschaftliches Testament ist es nicht ausreichend, dass Ehegatten in getrennten Urkunden am selben Tag und Ort im Wesentlichen inhaltsgleiche Verfügungen getroffen haben. 2. Ein gemeinschaftliches Testament kann im Einzelfall vorliegen, wenn die Ehegatten sich in getrennten Urkunden jeweils zu Alleinerben einsetzen und in gemeinschaftlich abgefassten, mit "Zusatz zum Testament" und "Nachtrag zum Testament" bezeichneten Urkunden weitere Verfügungen treffen. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 34/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Alleinerbschein |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob die Erbeinsetzung der gemeinsamen Abkömmlinge in einem zwischen Eheleuten geschlossenen Erbvertrag nach ihrem hypothetischen Willen auch für den Fall der Scheidung gelten sollte. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 69/07 | |
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