JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Alkoholproblematik
| Rechtsgebiete: | FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, Entziehung, Eignungszweifel, Alkoholproblematik, Klärung, Gutachten, medizinisch-psychologisch, Beibringung, Frist, Fristbestimmung, Angemessenheit |
| Stichwort: | Alkoholproblematik |
| Leitsatz: | Die Frist für die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen der Annahme von Alkoholmissbrauch hat sich nicht danach zu richten, wie lange der Betroffene für eine positive Begutachtung benötigt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10508/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 91/439/EWG, StVG, FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnisentziehung, Alkoholproblematik, Fahreignung, EU-Fahrerlaubnis, Anerkennung, EuGH-Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 (Wiedemann), C-343/06 (Funk), C-334/06 bis C-336/06 (Zerche u.a.), Rechtsmissbrauch, Führerscheintourismus |
| Stichwort: | Alkoholproblematik |
| Leitsatz: | Nach der Rechtsprechung des EuGH begründet die Ausstellung eines EU-Führerscheins für den Ausstellerstaat die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung beginnend bei seiner Zuständigkeit bis hin zur materiellen Rechtmäßigkeit des Führerscheins in Bezug auf das Wohnsitzerfordernis sowie die Fahreignung. Die übrigen Mitgliedstaaten haben auf diese Rechtmäßigkeit zu vertrauen und keine Kompetenz, diese aufgrund eigener Erkenntnisse in Frage zu stellen. Diese Grundsätze gelten gemäß der jüngsten Rechtsprechung des EuGH in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 - C-329/06 (Wiedemann u.a.) auch in Fällen eines offensichtlichen Rechtsmissbrauchs; insofern hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung zum "Führerscheintourismus" nicht mehr fest. Die Kompetenzzuweisung erlaubt nur dann eine Ausnahme, wenn der Ausstellerstaat selbst zu erkennen gibt, dass seine Zuständigkeit nicht begründet gewesen ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10851/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV |
| Schlagworte: | Alkohol, Alkoholmissbrauch, Alkoholauffälligkeit, Alkoholproblematik, Alkoholgewöhnung, Alkoholkonsum, Blutalkoholgehalt, Promille, Trunkenheit, Trinkverhalten, Straßenverkehr, Fahrrad, Radfahrer, Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad, Kraftfahreignung, Fahrerlaubnisverordnung, Fahruntüchtigkeit, Eignung, Eignungsmangel, Entziehung der Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinentzug, Prognose, medizinisch-psychologisches Gutachten, Trennungsvermögen, stabile Änderung des Trinkverhaltens |
| Stichwort: | Alkoholproblematik |
| Leitsatz: | Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Bei chronisch überhöhtem Alkoholkonsum und damit einhergehender Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der bei einer Teilnahme am Straßenverkehr drohenden Gefahren setzt die Bejahung der Kraftfahreignung regelmäßig eine stabile Änderung des Trinkverhaltens voraus. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 32.07 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 91/439/EWG, Richtlinie 2006/126/EG, FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnisentziehung, Sperre, Alkoholproblematik, EU-Fahrerlaubnis, Gebrauchmachen im Bundesgebiet, Anerkennung, EuGH-Urteil vom 29. April 2004 (C-476/01, Kapper), EuGH, Urteil vom 6. April 2006 (C-227/05, Halbritter), Rechtsmissbrauch, EU-Führerscheintourismus |
| Stichwort: | Alkoholproblematik |
| Leitsatz: | Der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis kann sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht auf den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG berufen, wenn er diese Fahrerlaubnis in offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften erworben hat. Von einem solchen Missbrauch ist auszugehen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber angesichts schwerwiegender Eignungsmängel die Fahrerlaubnis nach inländischem Recht nicht hätte erlangen können und sich deshalb ohne jeglichen Zusammenhang mit einem gemeinschaftsrechtlichen Vorgang und ohne die bei ihm bestehenden Mängel zu offenbaren an die Behörden des Mitgliedstaates gewandt hat. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10291/07.OVG | |
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