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Alkoholisierung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 11/09 vom 10.02.2009

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Strafrahmeverschiebung, verminderte Schuldfähigkeit, Vorwerfbarkeit, Alkoholisierung, Täter-Opfer_Ausgleich
Stichwort:Alkoholisierung
Leitsatz:Zur wegen vorwerfbarer Alkoholisierung verneinten Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB und zu den Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung nach § 46 a StGB.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 11/09



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 60/08 vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:gefährliche Körperverletzung, Kopfstoß, minderer schwerer Fall, Strafmilderung, Alkoholisierung
Stichwort:Alkoholisierung
Leitsatz:Eine Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung setzt nicht voraus, dass die Behandlung des Opfers durch den Täter das Leben des Opfers konkret gefährdet hat. Ausreichend ist vielmehr, dass die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls generell hierzu geeignet ist. In diesem Zusammenhang kann auch ein wuchtig gegen den Kopf des Verletzten geführter Kopfstoß lebensgefährlich sein.

Die Milderung des Strafrahmens steht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB in pflichtgemäßem Ermessen des Tatrichters und ist keinesfalls obligatorisch. Dabei ist eine Gesamtwürdigung aller schuldrelevanten Umstände vorzunehmen, wobei die Versagung einer Strafmilderung insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der Täter die Begehung von Straftaten in einem selbst zu verantwortenden (Alkohol-)-Rausch vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 60/08

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 547/06 vom 04.12.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Einlassung, fehlende Erinnerung, Alkoholisierung, Zugestehen von Tatsachen
Stichwort:Alkoholisierung
Leitsatz:Hat der Angeklagte sich dahingehend eingelassen, er könne sich wegen seiner Alkoholisierung an nichts erinnern, handelt es sich bei der Äußerung, der Vorwurf sei richtig, deshalb nicht um das Zugestehen von Tatsachen, sondern nur um eine reine Vermutung, die eine Beweisaufnahme nicht entbehrlich macht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 547/06

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 429/06 vom 04.10.2006

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Strafrahmenverschiebung, fakultativ, Alkoholisierung, Gesamtabwägung
Stichwort:Alkoholisierung
Leitsatz:Über die fakultative Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entscheidet der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung in wertender Betrachtung aller schuldrelevanten Umstände. Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung und ist regelmäßig hinzunehmen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 429/06


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