JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Alkohol
| Rechtsgebiete: | LadöffnG |
| Schlagworte: | Gewerberecht, Ladenöffnungsrecht, Ladenöffnung, Ladenöffnungszeit, Ladenschluss, Ladenschlusszeit, Ladenschlussgesetz, Tankstelle, Verkaufsstelle, Reisender, Reisebedarf, Allgemeinbedarf, Alkohol, alkoholisches Getränk, Genussmittel, kleine Menge, kleinere Menge, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugverkehr, Kraftfahrer, Mitfahrer, klarstellender Verwaltungsakt, Klarstellung, Verwaltungsaktsbefugnis, Eingriffsermächtigung, Gesetzesverstoß, unbestimmter Rechtsbegriff, Konkretisierung, Gefahrenbegriff, erforderliche Maßnahme, Bestimmtheit, hinreichende Bestimmtheit, Ermessensfehlgebrauch, Zwangsmittel, Zwangsmittelandrohung, Zwangsgeld |
| Stichwort: | Alkohol |
| Leitsatz: | An Tankstellen darf während der allgemeinen Ladenschlusszeiten Reisebedarf ausschließlich an Reisende verkauft werden, die mit einem Kraftfahrzeug zur Tankstelle gelangen (Kraftfahrer/innen sowie deren Mitfahrer/innen). Zum Reisebedarf gehören auch alkoholische Getränke in kleineren Mengen, also in Mengen, die typischerweise zum Verbrauch des Reisenden oder eines Begleiters auf der Reise bestimmt sein können oder als Reisemitbringsel geeignet sind. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11324/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnisrecht, Fahrerlaubnisbehörde, Entziehung der Fahrerlaubnis, Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Eignungszweifel, Alkohol, Alkoholabhängigkeit, Alkoholgewöhnung, Alkoholmissbrauch, Anordnung, Vereinbarung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, medizinisch-psychologisches Gutachten, Hinweispflicht |
| Stichwort: | Alkohol |
| Leitsatz: | Hat sich der Betroffene in einer Vereinbarung mit der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verpflichtet und erfüllt er die eingegangene Verpflichtung nicht, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis nur dann gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf seine Nichteignung schließen, wenn der Betroffene hierauf bei der Vereinbarung hingewiesen wurde (§ 11 Abs. 8 Satz 2 FeV). Die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV darf nicht auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten gestützt werden, das die Fahrerlaubnisbehörde ohne Zustimmung des Betroffenen zur Kenntnis bekommen hat. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 99.07 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV |
| Schlagworte: | Alkohol, Alkoholmissbrauch, Alkoholauffälligkeit, Alkoholproblematik, Alkoholgewöhnung, Alkoholkonsum, Blutalkoholgehalt, Promille, Trunkenheit, Trinkverhalten, Straßenverkehr, Fahrrad, Radfahrer, Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad, Kraftfahreignung, Fahrerlaubnisverordnung, Fahruntüchtigkeit, Eignung, Eignungsmangel, Entziehung der Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinentzug, Prognose, medizinisch-psychologisches Gutachten, Trennungsvermögen, stabile Änderung des Trinkverhaltens |
| Stichwort: | Alkohol |
| Leitsatz: | Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Bei chronisch überhöhtem Alkoholkonsum und damit einhergehender Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der bei einer Teilnahme am Straßenverkehr drohenden Gefahren setzt die Bejahung der Kraftfahreignung regelmäßig eine stabile Änderung des Trinkverhaltens voraus. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 32.07 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, StPO |
| Schlagworte: | Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss, Alkohol, AAK, Atemalkohol, Erkennbarkeit des Verstoßes, Feststellungen zu Art und Umständen der Alkoholaufnahme, Möglichkeit von Restalkohol |
| Stichwort: | Alkohol |
| Leitsatz: | Im Falle einer Verurteilung wegen einer fahrlässigen Tat sind Feststellungen zu der Frage erforderlich, aufgrund welcher konkreten Umstände der Betroffene voraussehen konnte, dass infolge seines Verhaltens die einschlägige Norm tatbestandsmäßig verwirklicht wurde. Im Falle des § 24 a StVG sind hierzu Feststellungen über Art und Umstände der Alkoholaufnahme erforderlich. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 231/08 | |
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