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Alkohol

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11324/08.OVG vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:LadöffnG
Schlagworte:Gewerberecht, Ladenöffnungsrecht, Ladenöffnung, Ladenöffnungszeit, Ladenschluss, Ladenschlusszeit, Ladenschlussgesetz, Tankstelle, Verkaufsstelle, Reisender, Reisebedarf, Allgemeinbedarf, Alkohol, alkoholisches Getränk, Genussmittel, kleine Menge, kleinere Menge, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugverkehr, Kraftfahrer, Mitfahrer, klarstellender Verwaltungsakt, Klarstellung, Verwaltungsaktsbefugnis, Eingriffsermächtigung, Gesetzesverstoß, unbestimmter Rechtsbegriff, Konkretisierung, Gefahrenbegriff, erforderliche Maßnahme, Bestimmtheit, hinreichende Bestimmtheit, Ermessensfehlgebrauch, Zwangsmittel, Zwangsmittelandrohung, Zwangsgeld
Stichwort:Alkohol
Leitsatz:An Tankstellen darf während der allgemeinen Ladenschlusszeiten Reisebedarf ausschließlich an Reisende verkauft werden, die mit einem Kraftfahrzeug zur Tankstelle gelangen (Kraftfahrer/innen sowie deren Mitfahrer/innen).

Zum Reisebedarf gehören auch alkoholische Getränke in kleineren Mengen, also in Mengen, die typischerweise zum Verbrauch des Reisenden oder eines Begleiters auf der Reise bestimmt sein können oder als Reisemitbringsel geeignet sind.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11324/08.OVG



BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 99.07 vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnisrecht, Fahrerlaubnisbehörde, Entziehung der Fahrerlaubnis, Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Eignungszweifel, Alkohol, Alkoholabhängigkeit, Alkoholgewöhnung, Alkoholmissbrauch, Anordnung, Vereinbarung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, medizinisch-psychologisches Gutachten, Hinweispflicht
Stichwort:Alkohol
Leitsatz:Hat sich der Betroffene in einer Vereinbarung mit der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verpflichtet und erfüllt er die eingegangene Verpflichtung nicht, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis nur dann gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf seine Nichteignung schließen, wenn der Betroffene hierauf bei der Vereinbarung hingewiesen wurde (§ 11 Abs. 8 Satz 2 FeV).

Die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV darf nicht auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten gestützt werden, das die Fahrerlaubnisbehörde ohne Zustimmung des Betroffenen zur Kenntnis bekommen hat.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 99.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 32.07 vom 21.05.2008

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Alkohol, Alkoholmissbrauch, Alkoholauffälligkeit, Alkoholproblematik, Alkoholgewöhnung, Alkoholkonsum, Blutalkoholgehalt, Promille, Trunkenheit, Trinkverhalten, Straßenverkehr, Fahrrad, Radfahrer, Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad, Kraftfahreignung, Fahrerlaubnisverordnung, Fahruntüchtigkeit, Eignung, Eignungsmangel, Entziehung der Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinentzug, Prognose, medizinisch-psychologisches Gutachten, Trennungsvermögen, stabile Änderung des Trinkverhaltens
Stichwort:Alkohol
Leitsatz:Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Bei chronisch überhöhtem Alkoholkonsum und damit einhergehender Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der bei einer Teilnahme am Straßenverkehr drohenden Gefahren setzt die Bejahung der Kraftfahreignung regelmäßig eine stabile Änderung des Trinkverhaltens voraus.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 32.07

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 231/08 vom 10.04.2008

Rechtsgebiete:StVG, StPO
Schlagworte:Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss, Alkohol, AAK, Atemalkohol, Erkennbarkeit des Verstoßes, Feststellungen zu Art und Umständen der Alkoholaufnahme, Möglichkeit von Restalkohol
Stichwort:Alkohol
Leitsatz:Im Falle einer Verurteilung wegen einer fahrlässigen Tat sind Feststellungen zu der Frage erforderlich, aufgrund welcher konkreten Umstände der Betroffene voraussehen konnte, dass infolge seines Verhaltens die einschlägige Norm tatbestandsmäßig verwirklicht wurde. Im Falle des § 24 a StVG sind hierzu Feststellungen über Art und Umstände der Alkoholaufnahme erforderlich.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 231/08


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