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Akzessorische Haftung der Gesellschafter für vor ihrem Beitritt begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 13 U 74/04 vom 08.04.2005

Rechtsgebiete:VerbrKG, ZPO, HGB, RBerG, BGB
Schlagworte:Rechtsgeschäftliches Handeln des Geschäftsbesorgers eines in Form einer GbR organisierten geschlossenen Immobilienfonds für die Gesellschaft, Akzessorische Haftung der Gesellschafter für vor ihrem Beitritt begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft, Einwendungsdurchgriff nach § 9 VerbrKG
Stichwort:Akzessorische Haftung der Gesellschafter für vor ihrem Beitritt begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 13 U 74/04




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