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akute Lebensgefahr

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 2590/03 vom 06.11.2003

Rechtsgebiete:HBKG
Schlagworte:Aufklärungspflicht, Ausnahmeregelung, Befreiung, Beweisantrag, Feuerwehr, Gebühr, Kalkulation, Pauschalierung, Rettung, Rügeverlust, Verfahrensmangel, akute Lebensgefahr, allgemeine Hilfe
Stichwort:akute Lebensgefahr
Leitsatz:§ 61 Abs. 5 HBKG gewährt Gebühren- und Auslagenfreiheit nur für Handlungen der öffentlichen Feuerwehren, die unmittelbar der Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr dienen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 2590/03




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