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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 360/04 vom 14.02.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Aktivrubrum, Berichtigung, Wohnungseigentümergemeinschaft
Stichwort:Aktivrubrum
Leitsatz:1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist als solche nicht rechtsfähig bzw. beteiligtenfähig. Für eine wirksame Verfahrenseinleitung ist grundsätzlich die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen. Notwendig und ausreichend ist, die Partei (die Beteiligten) so klar zu bezeichnen, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung für jeden Dritten die betreffende Partei ermittelbar ist.

2. Zur Berichtigung des Aktivrubrums.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 360/04




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