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Aktivitätserfordernisse beim gewerbesteuerrechtlichen internationalen Schachtelprivileg

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 75/07 vom 13.02.2008

Rechtsgebiete:GewStG 1991, AStG
Schlagworte:Aktivitätserfordernisse beim gewerbesteuerrechtlichen internationalen Schachtelprivileg - DBA: Betriebsstätten einer Personengesellschaft als Betriebsstätten der einzelnen Gesellschafter
Stichwort:Aktivitätserfordernisse beim gewerbesteuerrechtlichen internationalen Schachtelprivileg
Leitsatz:Die gewerbesteuerrechtlichen Kürzungsvorschriften der §§ 9 Nr. 7 und 12 Abs. 3 Nr. 4 GewStG 1991 (internationales Schachtelprivileg) setzen voraus, dass die ausländischen Tochtergesellschaften ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG fallenden aktiven Tätigkeiten beziehen. Ist eine ausländische Tochtergesellschaft mitunternehmerisch an einem weiteren Unternehmen beteiligt, sind ihr die im Rahmen der Mitunternehmerschaft erzielten Bruttoerträge insoweit nach Art und Höhe anteilig zuzurechnen; dies gilt auch bei einer mehrstufigen mitunternehmerischen Beteiligung.
Volltext: BFH - Urteil, I R 75/07




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