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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 10951/06.OVG vom 20.09.2006

Rechtsgebiete:LV, LBG, Richtlinie 2000/78/EG
Schlagworte:Beamtenrecht, Bürgermeister, Oberbürgermeister, Bürgermeisterwahl, Kommunalbeamter auf Zeit, Wahlbeamter, Urwahl, Wahlrecht, aktives Wahlrecht, passives Wahlrecht, Ruhestand, Eintritt in den Ruhestand, Ruhestandsbeginn, Alter, Altersgrenze, Wahlrechtsgrundsätze, Allgemeinheit der Wahl, Gleichheit der Wahl, formale Wahlgleichheit, Leistungsvermögen, Leistungskraft, Leistungsfähigkeit, effektive Amtsführung, Gestaltungsfreiheit, Einschätzungsprärogative, Diskriminierung
Stichwort:aktives Wahlrecht
Leitsatz:Die vom Gesetzgeber auf die Vollendung des 68. Lebensjahres festgesetzte Altersgrenze für gewählte Kommunalbeamte auf Zeit (§ 183 Abs. 2 Satz 2 LBG) begegnet nach derzeitigem Erkenntnisstand keinen verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zugunsten eines aufgrund Erreichens der Altersgrenze vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Amt scheidenden Amtsinhabers (hier: Oberbürgermeister) scheidet daher aus.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 10951/06.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 A 11469/05.OVG vom 08.03.2006

Rechtsgebiete:LPersVG, BRRG, BAT, SGB II
Schlagworte:Personalvertretungsrecht, Personalrat, Personalratswahl, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungsträger, Agentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaft, ARGE, Wahlvorstand, Zulassung zur Wahl, Nichtzulassung zur Wahl, Wählerverzeichnis, Wahlrecht, aktives Wahlrecht, passives Wahlrecht, Wahlberechtigung, Wählbarkeit, wahlberechtigt, wählbar, Wahltag, Wahlanfechtungsantrag, Dienstherreneigenschaft, Beschäftigter, Beschäftigteneigenschaft, Beschäftigungsverhältnis, tatsächliches Beschäftigungsverhältnis, Eingliederung, Eingliederungsgedanke, Gesetzesauslegung, abgebende Dienststelle, aufnehmende Einrichtung, Demokratieprinzip, Wahlrechtsgrundsätze, Allgemeinheit der Wahl, Willkürverbot, Beteiligungsdefizit, Beteiligungslücke
Stichwort:aktives Wahlrecht
Leitsatz:Die der ARGE nach § 123 a BRRG und § 12 BAT am Wahltag länger als drei Monate zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung zugewiesenen Beamten und Angestellten des Landkreises sind von der aktiven und passiven Teilnahme an der Wahl zum Personalrat bei der Kreisverwaltung ausgeschlossen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 A 11469/05.OVG


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