JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Akteure
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG |
| Schlagworte: | Abschiebungsschutz, Akteure, nichtstaatliche, Gruppenverfolgung, Irak, Religionsausübung, Sicherheitslage, Verfolgung, Widerruf, Yeziden, Widerruf der Gewährung von Abschiebungsschutz bei Yeziden aus dem Irak |
| Stichwort: | Akteure |
| Leitsatz: | Yeziden aus dem Irak müssen bei einer Rückkehr dorthin in der Regel auch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit befürchten, wegen ihrer Religionszugehörigkeit individuell verfolgt zu werden. Die gerichtliche Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 AufenthG scheitert in Niedersachsen bei Irakern regelmäßig daran, dass eine Abschiebung in den Irak wegen des Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 19. Juli 2004 für die meisten Personengruppen ausgeschlossen ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LB 373/06 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Akteure, Erwiesenermaßen, Gruppengerichtete Verfolgung, Schutzbereitschaft, Schutzgewährung, Verfolgung durch Dritte, Verfolgungsprognose |
| Stichwort: | Akteure |
| Leitsatz: | 1. Wird eine generelle, an die Ethnie anknüpfende Schutzverweigerung des Staates im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 AufenthG behauptet, bedarf es zur Beurteilung der Schutzbereitschaft, bei Anlegung eines generell-abstrakten Maßstabes konkreter und gesicherter Anhaltspunkte dafür, dass der Staat keine zureichenden Vorkehrungen zur Eindämmung privater Gewalt gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen getroffen hat, der Staat sich vielmehr in die Komplizenschaft mit dem oder den verfolgenden Akteuren begeben hat und diese gewähren lässt (in Anknüpfung an die Rechtsprechung des BVerwG zur Frage der Zurechenbarkeit von Übergriffen Dritter, B. v. 24.03.1995 - BVerwG 9 B 747.94 -, NVwZ 1996, 85; U. v. 05.07.1994 - BVerwG 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391). 2. Erwiesen ist die Schutzunwilligkeit der in § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. a) und b) AufenthG genannten Akteure gegenüber einem zurückkehrenden, sich auf eine an die Ethnie anknüpfende Verfolgung berufenden Gruppenangehörigen dann, wenn die anzustellende Verfolgungsprognose zu der sicheren Erkenntnis gelangt, dass die fehlende Schutzbereitschaft in quantitativer und qualitativer Hinsicht einem generellen Muster entspricht, um Angehörigen der Gruppe den Zugang zum nationalen Schutzsystem zu verweigern. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 7 UE 1365/05.A | |
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