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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 452/04 vom 22.06.2004

Rechtsgebiete:HRG, UG, LBG, LVVO
Schlagworte:Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrkraft für besondere Aufgaben, Akademischer Rat, Dienstaufgabenbeschreibung, Lehrverpflichtung, Amtsangemessene Verwendung
Stichwort:Akademischer Rat
Leitsatz:1. Die Laufbahn des Akademischen Rates ist den beamteten wissenschaftlichen Mitarbeitern im Sinne von § 72 Abs. 1 UG vorbehalten (wie Urteil des Senats vom 23.07.1980 - IV 1534/78 -).

2. Zur Zuordnung eines Beamten zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter i. S. von § 72 Abs. 1 UG oder der Lehrkräfte für besondere Aufgaben i. S. von § 76 UG.

3. Die Übertragung von Lehraufgaben auf wissenschaftliche Mitarbeiter ist nur zulässig, wenn die erforderlichen Lehrveranstaltungen nicht durch Professoren oder andere hauptamtliche Lehrkräfte sichergestellt und durchgeführt werden können.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 452/04




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