JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Akademische Gerichtsbarkeit
| Rechtsgebiete: | SGB V, VVG, VAG, KalV, GG, GKV- WSG |
| Stichwort: | Akademische Gerichtsbarkeit |
| Leitsatz: | Die Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 zur Sicherstellung eines lebenslangen, umfassenden Schutzes der Mitglieder der privaten Krankenversicherung ist verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber durfte zur Erleichterung des Versicherungswechsels und zur Verbesserung des Wettbewerbs in der privaten Krankenversicherung die teilweise Portabilität der Alterungsrückstellungen vorsehen. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse darf auf ein dreijähriges Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausgedehnt werden. Den Gesetzgeber trifft eine Beobachtungspflicht im Hinblick auf die Folgen der Reform für die Versicherungsunternehmen und die bei Ihnen Versicherten. |
| Volltext: BVERFG - Urteil, 1 BvR 706/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, BRRG, ZPO |
| Schlagworte: | Konkurrentenstreit - Konkurrentenklage, Wiederherstellungsanspruch |
| Stichwort: | Akademische Gerichtsbarkeit |
| Leitsatz: | 1. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem Anspruch des unterlegenen Mitbewerbers auf Besetzung der Stelle nicht entgegenhalten, er habe die Stelle endgültig einem Konkurrenten übertragen, wenn er hierdurch dessen einstweiligen Rechtsschutz vereitelt hat, Art. 19 Abs. 4 GG. Der unterlegene Bewerber hat Anspruch darauf, dass der öffentliche Arbeitgeber bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen. 2. Es ist sachlich gerechtfertigt, ein Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, wenn die Stellenausschreibung wesentliche Fehler enthält. Mit dem berechtigten Abbruch des Verfahrens erledigen sich auch die Verfahrensrechte der Bewerber nach Art. 33 Abs. 2 GG. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 277/08 | |
| Rechtsgebiete: | FRG, SGB VI |
| Schlagworte: | Einstufung eines rumänischen Subingenieurs in die Qualifikationsgruppe 1 |
| Stichwort: | Akademische Gerichtsbarkeit |
| Leitsatz: | Das in Rumänien erworbene Diplom eines Subingenieurs ist kein Hochschulabschluss iS der Qualifikationsgruppe 1 Satz 1 Nr 1 der Anlage 13 zum SGB VI. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 5a R 114/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI |
| Stichwort: | Akademische Gerichtsbarkeit |
| Volltext: BSG - Urteil, B 5a/4 R 45/07 R | |
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