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Akademische Gerichtsbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Urteil, 1 BvR 706/08 vom 10.06.2009

Rechtsgebiete:SGB V, VVG, VAG, KalV, GG, GKV- WSG
Stichwort:Akademische Gerichtsbarkeit
Leitsatz:Die Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 zur Sicherstellung eines lebenslangen, umfassenden Schutzes der Mitglieder der privaten Krankenversicherung ist verfassungsgemäß.

Der Gesetzgeber durfte zur Erleichterung des Versicherungswechsels und zur Verbesserung des Wettbewerbs in der privaten Krankenversicherung die teilweise Portabilität der Alterungsrückstellungen vorsehen.

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse darf auf ein dreijähriges Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausgedehnt werden.

Den Gesetzgeber trifft eine Beobachtungspflicht im Hinblick auf die Folgen der Reform für die Versicherungsunternehmen und die bei Ihnen Versicherten.
Volltext: BVERFG - Urteil, 1 BvR 706/08



BAG – Urteil, 9 AZR 277/08 vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:GG, BGB, BRRG, ZPO
Schlagworte:Konkurrentenstreit - Konkurrentenklage, Wiederherstellungsanspruch
Stichwort:Akademische Gerichtsbarkeit
Leitsatz:1. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem Anspruch des unterlegenen Mitbewerbers auf Besetzung der Stelle nicht entgegenhalten, er habe die Stelle endgültig einem Konkurrenten übertragen, wenn er hierdurch dessen einstweiligen Rechtsschutz vereitelt hat, Art. 19 Abs. 4 GG. Der unterlegene Bewerber hat Anspruch darauf, dass der öffentliche Arbeitgeber bis zum Abschluss des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes jede Maßnahme unterlässt, die geeignet ist, vollendete Tatsachen zu schaffen.

2. Es ist sachlich gerechtfertigt, ein Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, wenn die Stellenausschreibung wesentliche Fehler enthält. Mit dem berechtigten Abbruch des Verfahrens erledigen sich auch die Verfahrensrechte der Bewerber nach Art. 33 Abs. 2 GG.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 277/08

BSG – Urteil, B 5a R 114/07 R vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:FRG, SGB VI
Schlagworte:Einstufung eines rumänischen Subingenieurs in die Qualifikationsgruppe 1
Stichwort:Akademische Gerichtsbarkeit
Leitsatz:Das in Rumänien erworbene Diplom eines Subingenieurs ist kein Hochschulabschluss iS der Qualifikationsgruppe 1 Satz 1 Nr 1 der Anlage 13 zum SGB VI.
Volltext: BSG - Urteil, B 5a R 114/07 R

BSG – Urteil, B 5a/4 R 45/07 R vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:SGB VI
Stichwort:Akademische Gerichtsbarkeit
Volltext: BSG - Urteil, B 5a/4 R 45/07 R


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