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AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 6 Sa 29/05 vom 27.07.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt
Stichwort:AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt
Leitsatz:Bei der Kombination eines Widerrufsvorbehalts mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt in vorformulierten Arbeitsbedingungen sind wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB beide Vorbehalte unwirksam.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 6 Sa 29/05




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