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Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 9/08 vom 17.03.2009

Der Tag der Einberufung darf bei Ermittlung der 30-Tagesfrist mitgerechnet werden.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 8/07 vom 21.04.2008

Für die Frage der Pflicht zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates gemäß § 5 Abs. 3 MitbestG ist allein die Beherrschung des Konzerns durch Kapitalmehrheit maßgeblich, da aus ihr jederzeit auch Leitungsstrukturen folgen können (Fortführung von OLG Stuttgart NJW-RR1995, 1057 ff; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 330 ff; Senatsbeschluss vom 21.04.2008 - 20 W 342/07).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 342/07 vom 21.04.2008

Ein Konzernzwischenunternehmen gilt auch dann als herrschendes Unternehmen im Sinn von § 5 Abs. 3 MitbestG, wenn die ausländische Konzernleitung die anderen inländischen Konzernunternehmen nur über die kapitalmäßige Allein- bzw. Mehrheitsbeteiligung beherrscht, die Leitungsfunktion im Gesamtkonzern aber virtuellen Ebenen übertragen sind (Anschluss an OLG Stuttgart, ZIP 1995, 1004 ff = NJW-RR 1995, 1057 ff und OLG Düsseldorf, ZIP 2006, 2375 ff = NJW-RR 2007, 330 ff - beide zitiert nach juris).

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 8/07 vom 12.02.2008

§ 131 Abs. 2 Satz 2 AktG rechtfertigt bei gebotener verfassungskonformer Auslegung eine abstrakte Beschränkung des Rede- und Fragerechts des Aktionärs in der Hauptversammlung durch Satzung oder Geschäftsordnung.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 443/07 vom 28.01.2008

1. Auch im Squeeze-out-Verfahren ist bei der Ausgabe von Namensaktien nur derjenige antragsberechtigt, der im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Strukturmaßnahme im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. (Fortführung von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.01.2006, 20 W 124/05)

2. Der Nachweis über die Eintragung im Aktienregister kann auch noch im Beschwerdeverfahren nachgereicht werden, wenn das Spruchverfahren dadurch nicht verzögert wird. (Fortführung von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.01.2006, 20 W 124/05)

3. Der Geschäftswert für die Gerichtsgebühr kann auch bei einer Beschwerde über die Zurückweisung eines Antrags auf Einleitung eines Spruchverfahrens als unzulässig nicht unter dem Mindestwert von 200.000 ¤ festgesetzt werden. (Fortführung von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.10.2005, 20 W 235/05)

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 22/07 vom 05.11.2007

Ein neues Freigabeverfahren kann dann eingeleitet werden, wenn sich der zugrunde liegende Lebenssachverhalt nach dem ersten Freigabeverfahren dadurch ändert, dass die Hauptversammlung den Übertragungsbeschluss bestätigt hat.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 17/07 vom 02.07.2007

Mangels Widerspruchs geht die Anfechtungsbefugnis kraft Gesetzes der Verwirkung ähnlich wegen sonst widersprüchlichen Verhaltens verloren. Die Nebenintervention auf Seiten der unterstützten Anfechtungskläger ist danach gemäß § 245 Nr. 1 AktG mangels Anfechtungsbefugnis unzulässig.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 33/06 vom 22.05.2007

1. Zur Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG.

2. Zur Frage, ob der Umstand, dass dem Vertreter von Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung verweigert wurde, die Anfechtung der Beschlüsse rechtfertigen kann.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 187/05 vom 26.04.2007

Zu Schadensersatzansprüchen gegen einen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden einer AG wegen Pflichtverletzungen nach § 93 AktG.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 494/06 vom 06.03.2007

Ein Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens nach einer Verschmelzung ist unzulässig, wenn zur Begründung innerhalb der Antragsfrist lediglich der vor 5 Jahren gezahlte Erwerbspreis der Aktien des übertragenden Unternehmens dem Börsenwert der aufgrund der Verschmelzung erhaltenen Aktien des aufnehmenden Unternehmens gegenübergestellt und pauschal behauptet wird, das festgesetzte Umtauschverhältnis sei unangemessen niedrig.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 3/07 vom 26.02.2007

1. Zur Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG.

2. Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "offensichtlich unbegründet" in § 246 a II AktG.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 86/06 vom 21.02.2007

In Anbetracht bestimmter Tendenzen ist es vorstellbar, dass die Rechtsprechung sich dahin entwickelt, das Spruchverfahren als adäquaten Weg zur Feststellung der Ansprüche der Minderheitsaktionäre anzusehen. Eine andere Frage ist es jedoch, ob der Minderheitsaktionär diesen Weg wählen kann oder muss.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 46/06 vom 06.02.2007

1. Das Gesetz lässt die Überwindung der Registersperre unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zu, falls im Einzelfall der Übertragungsbeschluss die Rechte der Minderheitsaktionäre verletzt. Im Übrigen ist der Sinn und Zweck des squeeze-out bewusst gegen die Minderheitsaktionäre gerichtet, deren Interessen ausreichend durch das Gebot einer ausreichenden Barabfindung geschützt werden.

2. Der Übertragungsbeschluss bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung und unterliegt nicht der materiell-rechtlichen Kontrolle auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 158/05 vom 14.11.2006

Zur Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 109/05 vom 07.11.2006

Zur Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, zur Bestellung eines Abschlussprüfers und zur Gewinnverwendung.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 233/93 vom 02.11.2006

Zur Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs bzw. einer Abfindung für die außenstehenden Aktionäre nach §§ 304 ff. AktG.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 10 U 18/06 vom 29.09.2006

Wegen des schützenswerten Interesses der Gesellschaft an einer zeitnahen Feststellung der Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse und der vergleichbaren Bestimmung in § 246 Abs.1 AktG ist eine im Gesellschaftsvertrag festgelegte Monatsfrist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht zu beanstanden.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 109/04 vom 16.05.2006

Zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG, die die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates betreffen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 52/05 vom 30.01.2006

1. Eine Aktiengesellschaft kann verpflichtet sein, einem Aktionär in der Hauptversammlung auf Frage Auskunft über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines Gremiums zu erteilen, das innerhalb einer Umstrukturierung der Führungsebene neu geschaffen wurde und dem eine herausragende, exponierte Stellung zukommt.

2. Eine Auskunft über die Höhe der Vergütung einzelner Mitglieder dieses Gremiums, die nicht dem Vorstand angehören, darf der Vorstand zur Vermeidung des Nachteils der Abwerbung solcher Mitarbeiter verweigern.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 56/05 vom 30.01.2006

Eine Aktiengesellschaft kann verpflichtet sein, einem Aktionär in der Hauptversammlung auf Frage Auskunft über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines Gremiums zu erteilen, das innerhalb einer Umstrukturierung der Führungsebene neu geschaffen wurde und dem eine herausragende, exponierte Stellung zukommt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 46/05 vom 03.11.2005

Zur Zulässigkeit der Nebenintervention im Aktienrecht.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 55/05 vom 22.09.2005

Zum Gerichtsstand bei möglichen Schadensersatzanprüchen von Aktionären wegen behaupteter Kursmanipulationen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 14/05 vom 21.09.2005

1. Der Beratungsvertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einer GmbH, an der ein Mitglied des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft nicht nur marginal beteiligt ist, bedarf analog § 114 Abs. 1 AktG der Zustimmung des Aufsichtsrats.

2. Das betroffene Aufsichtsratsmitglied ist bei der Beschlussfassung über die Zustimmung nicht stimmberechtigt. Der Beschluss eines dreiköpfigen Aufsichtsrats hierüber ist mangels Beschlussfähigkeit auch dann wirksam, wenn sich das betroffene Aufsichtsratsmitglied der Stimme enthält (Anschluss an BayObLG NZG 2003, 691 ff.).

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 134/04 vom 19.07.2005

Zum Vorliegen eines mit dem Wesen der Aktiengesellschaft nicht zu vereinbarenden Beschlusses nach § 241 Nr. 3 AktG.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 23 W 3/09 vom 08.06.2009

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 40/08 vom 17.02.2009

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 31/08 vom 08.12.2008

OLG-FRANKFURT – Urteil, 17 U 86/08 vom 20.08.2008

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 77/07 vom 22.07.2008

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 15/08 vom 15.07.2008


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